Rechtsbeugung?

Lünen Strafbefehl über 9.000 Mark hat Dr. Hans-Ulrich Höfs in Krefeld erhallen. Ihm wird Volksverhertzung vorgeworfen, weil er in einem Flugblatt über bestimmte Straftaten von Ausländern zum Nachteil zweier Deutscher berichtet hatte. Die etablierte Presse hatte den Vorfall totgeschwiegen, den Dr. Hofs so beschreibt:

“Ein Mehrfamilienhaus in der Kaiserstraße in Krefeld am 19. August 1995, Samstag, später Nachmittag. In dem Hause wohnen Deutsche und eine türkische Familie. Giner der Türken will die Wasserversorgung vorübergehend stillegen. Eine deutsehe Frau bittet höflich, dies ein wenig zu verschieben, damit ihr Mann noch fertig duschen könne, Die Antwort sind wüste Beschimpfungen, Sie gipfeln in ‘Nutte’, ‘Nazischwein’ und der Drohung: ‘Kommt raus, wir hängen Euch auf!’ (…)

Der nicht im Hause wohnende Sohn dieser deutschen Familie kommt hinzu und will schlichten. Dazu klingelt er bei der türkischen Familie. Die Reaktion: er wird mit Fäusten und Knüppeln angegriffen, bekommt einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt und bricht auf der Haustreppe zusammen. Sein Vater will ihm liehen. LT wird ebenso angegriffen. Eine klaffende Platzwunde am Hinterkopf, schwere Prellungen am Arm, ein gebrochener Finger und ein Schraubenzieherstich in den Bauch sind die Folge. Vater und\ Sohn kommen zur Not Versorgung mit dein Rettungswagen in die Städtischen Krankenanstalten und sind beide drei Wochen arbeitsunfähig.”

Das Flugblatt enthält keine pauschalen Beschimpfungen gegen Ausländer. Dr. Hofs will gegen den Strafbefehl den Rechtsweg beschreiten. Weitere Informationen über den Fall gibts bei: Dr. Hans-Ulrich Hots, IIlischstr. 149, 478Ü0 Krefeld