Beseitigung der gegen Horst Mahler wegen “Volksverhetzung” verhängten Strafe von 12 Jahren Freiheitsentzug
26. Januar 2011 | Von admin | Kategorie: DeutschlandDas Bundesverfassungsgericht hat mit der Grundsatzentscheidung seines 1. Senats 1 BvR 2150/08 vom 4. November 2009 den Anwendungsbereich des sogenannten Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB) durch verfassungskonforme Auslegung des Begriffs “öffentlicher Friede” drastisch eingeschränkt. Danach sind von dem Äußerungsverbot “rein geistig wirkende” Gedankenäußerungen nicht erfaßt, wenn diese “nicht erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind.” Zudem [...]








