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	<title>Krefelder Forum Freies Deutschland &#187; Sicherheit</title>
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	<description>Netzseite des Krefelder Forum Freies Deutschland</description>
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		<title>Aufklärung über Staatstrojaner gefordert</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2011/10/10/aufklarung-uber-staatstrojaner-gefordert/</link>
		<comments>http://www.krefelder-forum.de/2011/10/10/aufklarung-uber-staatstrojaner-gefordert/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 10:33:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Was die bundesrepublikanische Regierung oftmals Ländern wie Nordkorea, China und dem Iran vorwirft, nämlich die Verstöße gegen das Menschenrecht, ist jetzt auch in der BRD der Fall. Wenn man den Presseberichten einschlägiger Nachrichtenagenturen Glauben schenken kann, ist ein Skandal aufgedeckt worden, der möglicherweise in seiner Tragweite noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Der Chaos Computer Club [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was die bundesrepublikanische Regierung oftmals Ländern wie Nordkorea, China und dem Iran vorwirft, nämlich die Verstöße gegen das Menschenrecht, ist jetzt auch in der BRD der Fall.</p>
<p>Wenn man den Presseberichten einschlägiger Nachrichtenagenturen Glauben schenken kann, ist ein Skandal aufgedeckt worden, der möglicherweise in seiner Tragweite noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Der Chaos Computer Club hat auf seiner Netzseite einen ausführlichen Bericht über einen sogenannten „Bundestrojaner“. Auch das renomierte Nachrichtenmagazin „heise“ berichtet über diesen Fall und sieht ebenfalls einen Skandal, in dem die Menschenrechte der hier lebenden Menschen beschnitten werden.</p>
<p><span id="more-2098"></span></p>
<p>Laut Nachrichten kann dieser Bundestrojaner fremde Rechner ausspionieren, Daten auslesen, verändern und sogar Telefonate aufzeichnen. Der CCC behauptet weiter, dass sogar Mikrofone und Kameras ein- und ausgeschaltet werden können. Neue Programme können problemlos über diesen Bundestrojaner installiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><object width="450" height="259" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/h0ix1Rn6rXY?version=3&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed width="450" height="259" type="application/x-shockwave-flash" src="http://www.youtube.com/v/h0ix1Rn6rXY?version=3&amp;hl=de_DE" allowFullScreen="true" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" /></object></p>
<p>Die totale Überwachung !</p>
<p>Diesen Bundestrojaner kann sich der Bürger möglicherweise über eine unauffällige Netzseite einfangen.</p>
<p>Wenn sich die Vorwürfe weiter verhärten, halten sich die Strafverfolger in Deutschland nicht an diese Grenzen des Rechts. Dieses kann schwerwiegende Folgen haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Was aber eine viel größere Tragweite hat, davon berichtet die <a href="http://www.morgenpost.de/politik/inland/article1788911/Der-Bundestrojaner-klicken-spaehen-lauschen.html" target="_blank">Berliner Morgenpost</a>, ist, dass diese nämlich schreibt, dass die Daten in die USA geschickt werden.</p>
<p>So heißt es in dem Pressebericht:</p>
<blockquote><p> &#8221;Schockiert&#8221; waren sie vielmehr, dass der deutsche Staatstrojaner die Ergebnisse der Online-Schnüffelei offensichtlich rund um den Globus hin und her sendet. &#8220;Zur Tarnung der Steuerzentrale werden die ausgeleiteten Daten und Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt&#8221;,</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Haben sich bundesrepublikanische Behörden wieder einmal zum Handlanger der USA machen lassen ? Und dadurch unsere Souveränität wieder einmal geklärt.</p>
<p><strong>Diesen Vorwurf gilt es zu klären.</strong></p>
<p>Was mit der Vorratsdatenspeicherung begann, indem die BRD alle Bürger unter Generalverdacht stellte und alle Daten aufzeichnete, hat mit diesem Bundestrojaner seinen Höhepunkt erreicht.</p>
<p>Staaten, die ihre Bürger belauschen und alle Daten ausspähen wollen, schaffen ein Klima der Unsicherheit und Angst, ob dies Absicht war oder nicht können wir nicht klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aber für die Wahrung der Menschenrechte setzen wir uns ein.</p>
<p>Wenn dieser Staat mit all seinen Überwachungsbehörden nichts zu befürchten hat, dann sollen sie sich einem unabhängigen Untersuchungsausschuss stellen und alle Fakten offen legen.</p>
<p>Wenn nur eine Kleinigkeit an dieser Behauptung war ist, kann es nur folgende Forderung geben.</p>
<p>Rücktritt des BKA Präsidenten Jörg Ziercke, der offenbar nicht weiß, was in seiner Behörde vorgeht.</p>
<p>Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes.</p>
<p><a href="http://nakedsecurity.sophos.com/2011/10/10/german-government-r2d2-trojan-faq/" target="_blank"> Sophos hat sogar eine eigene FAQ zum Backdoor/R2D2 Staatstrojaner eingerichtet.</a></p>
<p>Der Staatstrojaner R2D2, der dem CCC zugespielt und von ihm analysiert wurde, funktioniert laut <a href="http://www.golem.de/1110/86947.html" target="_blank">golem.de</a> nur auf Windows-Systemen in der 32-Bit-Version. Auf 64-Bit-Systemen kann der Trojaner nicht ohne weiteres zum Einsatz kommen, da dem Kernel-Modul eine digitale Signatur fehlt.</p>
<p><object width="300" height="182" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/yz2fzGILVfk?version=3&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed width="300" height="182" type="application/x-shockwave-flash" src="http://www.youtube.com/v/yz2fzGILVfk?version=3&amp;hl=de_DE" allowFullScreen="true" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" /></object><br />
Weiter Berichte</p>
<p><a href="http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner" target="_blank">http://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner</a></p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Von-der-rechtlichen-Grauzone-zur-Grundrechtsverletzung-1357873.html" target="_blank">http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Von-der-rechtlichen-Grauzone-zur-Grundrechtsverletzung-1357873.html</a></p>
<p><a href="http://www.tagesschau.de/inland/trojaner110.html">http://www.tagesschau.de/inland/trojaner110.html</a></p>
<p><a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-amtlicher-trojaner-anatomie-eines-digitalen-ungeziefers-11486473.html">http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ein-amtlicher-trojaner-anatomie-eines-digitalen-ungeziefers-11486473.html</a></p>
<p><a title="Bericht über Analyse des Staatstrojaners" href="http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatstrojaner-report23.pdf">Bericht über die Analyse des Staatstrojaners</a></p>
<div id="tweetbutton2098" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Ftinyurl.com%2F3blnkpg&amp;via=krefelderforum&amp;text=Aufkl%C3%A4rung%20%C3%BCber%20Staatstrojaner%20gefordert&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.krefelder-forum.de%2F2011%2F10%2F10%2Faufklarung-uber-staatstrojaner-gefordert%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.krefelder-forum.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Youtube Videos Anzeigen lassen</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/05/02/youtube-videos-anzeigen-lassen/</link>
		<comments>http://www.krefelder-forum.de/2010/05/02/youtube-videos-anzeigen-lassen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 May 2010 12:41:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.krefelder-forum.de/?p=1096</guid>
		<description><![CDATA[Sie bekommen bei Youtube diese Meldung: Dieses Video ist in deinem Land bzw. deiner Domain nicht verfügbar. Lösungen: Gladder (Firefox Erweiterung) oder Anonymouse verwenden. Youtube URL hier eingeben und sozusagen mit dem Google Proxy ladhttp://translate.google.com/# &#160; Lade Dir die Filme auf die Festplatte, z.B. mit diesen Online-Diensten: http://keepvid.com http://www.file2hd.com &#160; Teilweise funktionieren diese &#8220;Proxy-Webseiten&#8221;: http://othersky.com [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="TixyyLink">
<p>Sie bekommen bei Youtube diese Meldung:</p>
<blockquote><p><strong>Dieses Video ist in deinem Land bzw. deiner Domain nicht verfügbar.</strong></p></blockquote>
<p><strong>Lösungen:</strong></p>
<p><a href="https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/2864" target="_blank">Gladder</a> (Firefox Erweiterung) oder <a href="http://anonymouse.org/anonwww_de.html" target="_blank">Anonymouse</a> verwenden.</p>
</div>
<div>Youtube URL hier eingeben und sozusagen mit dem Google Proxy lad<a href="http://translate.google.com/#" target="_blank">http://translate.google.com/#</a></div>
<p>&nbsp;</p>
<div>Lade Dir die Filme auf die Festplatte, z.B. mit diesen Online-Diensten:<br />
<a href="http://keepvid.com/" target="_blank">http://keepvid.com</a><br />
<a href="http://www.file2hd.com/" target="_blank">http://www.file2hd.com</a></div>
<p>&nbsp;</p>
<div>Teilweise funktionieren diese &#8220;Proxy-Webseiten&#8221;:<a href="http://board.protecus.de/t37106.htm#ixzz0mm73jRxG"><br />
</a><a href="http://othersky.com/" target="_blank">http://othersky.com</a><br />
<a href="http://creditbailouts.com/" target="_blank">http://creditbailouts.com</a><br />
<a href="http://mathblows.info/" target="_blank">http://mathblows.info</a><br />
<a href="http://excellentunblock.info/" target="_blank">http://excellentunblock.info</a><br />
<a href="http://coolnetaccess.info/" target="_blank">http://coolnetaccess.info</a><br />
<a href="http://diablomoney.info/" target="_blank">http://diablomoney.info</a><br />
<a href="http://vidiop.info/" target="_blank">http://vidiop.info</a><br />
<a href="http://jobguy.info/" target="_blank">http://jobguy.info</a><br />
<a href="http://bigsneaky.info/" target="_blank">http://bigsneaky.info</a><br />
<a href="http://youraccesspass.info/" target="_blank">http://youraccesspass.info</a><br />
<a href="http://lostwebpage.info/" target="_blank">http://lostwebpage.info</a><br />
<a href="http://bigcoolfun.info/" target="_blank">http://bigcoolfun.info</a><br />
<a href="http://classbites.info/" target="_blank">http://classbites.info</a><br />
<a href="http://www.newsheadlinesdaily.com/" target="_blank">http://www.newsheadlinesdaily.com</a><br />
<a href="http://englishblows.info/" target="_blank">http://englishblows.info</a><br />
<a href="http://sciencesucks.info/" target="_blank">http://sciencesucks.info</a><br />
<a href="http://unblockmyspace.ws/" target="_blank">http://unblockmyspace.ws</a><br />
<a href="http://twitterproxy.org/" target="_blank">http://twitterproxy.org</a><br />
<a href="http://englishsucks.info/" target="_blank">http://englishsucks.info</a><br />
<a href="http://pagewipe.info/" target="_blank">http://pagewipe.info</a><br />
<a href="http://faceb00kpr0xy.info/" target="_blank">http://faceb00kpr0xy.info</a><br />
<a href="http://directbrowsehere.info/" target="_blank">http://directbrowsehere.info</a><br />
<a href="http://damfilters.info/" target="_blank">http://damfilters.info</a><br />
<a href="http://damnfiltas.info/" target="_blank">http://damnfiltas.info</a><br />
<a href="http://unblocklightspeed.com/" target="_blank">http://unblocklightspeed.com</a><br />
<a href="http://youtubeunblock.net/" target="_blank">http://youtubeunblock.net</a></div>
<div>Hier gibt es auch noch Proxies <a href="http://www.azproxies.com/" target="_blank">http://www.azproxies.com/</a></div>
<p>&nbsp;</p>
<div><a href="http://moreuse.info/" target="_self">http://moreuse.info/</a>Besuchen und den Verweis von Youtube in das Feld eingeben, das wars.</div>
<div>Youtube URL hier eingeben und sozusagen mit dem Google Proxy laden<br />
<a href="http://translate.google.com/#" target="_blank">http://translate.google.com/#</a></div>
<div>
<p><a href="http://board.protecus.de/t37106.htm#ixzz0mm73jRxG"><br />
</a></p>
</div>
<div id="tweetbutton1096" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Ftinyurl.com%2F35srore&amp;via=krefelderforum&amp;text=Youtube%20Videos%20Anzeigen%20lassen&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.krefelder-forum.de%2F2010%2F05%2F02%2Fyoutube-videos-anzeigen-lassen%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.krefelder-forum.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tipps für sichere Kennwörter:</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/05/02/tipps-fur-sichere-kennworter/</link>
		<comments>http://www.krefelder-forum.de/2010/05/02/tipps-fur-sichere-kennworter/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 May 2010 12:27:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.krefelder-forum.de/?p=1092</guid>
		<description><![CDATA[● Benutzen Sie ein Wort mit mindestens acht Zeichen. Am besten geeignet ist eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben und Sonderzeichen. Wenn dabei Groß- und Kleinschreibung gewechselt wird, ist das Passwort noch sicherer. ● Jeden Buchstaben und jede Zahl nur einmal verwenden. ● &#8220;Recyceln&#8221; Sie kein altes oder ein bereits verwendetes Passwort. ● Nicht den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;"><strong> </strong></span>● Benutzen Sie ein  Wort mit mindestens acht Zeichen. Am besten geeignet ist eine  Kombination aus Zahlen und Buchstaben und Sonderzeichen. Wenn dabei  Groß- und Kleinschreibung gewechselt wird, ist das Passwort noch  sicherer.<br />
● Jeden Buchstaben und jede Zahl nur einmal verwenden.<br />
●  &#8220;Recyceln&#8221; Sie kein altes oder ein bereits verwendetes Passwort.<br />
●  Nicht den eigenen Namen als Bestandteil verwenden. Rückwärts schreiben  oder die Reihenfolge vertauschen sind ebenfalls keine probaten Mittel.<br />
●  Ebenfalls vermeiden sollten Sie den Namen der Ehefrau/des Ehemannes,  des Kindes, des Hundes und so weiter. Meiden Sie auch Kennungen wie  test123, 4711 oder 0815.<br />
● Für verschiedene Zugänge sollten Sie immer  auch unterschiedliche Kennwörter verwenden.<br />
● Bedenken Sie, dass ein  Passwort wirklich geheim bleiben muss. Also nicht notiert auf kleinen  gelben Zettelchen unter die Tastatur kleben.<br />
● Speichern Sie  Zugangscodes nie unverschlüsselt auf der Festplatte ihres Computers ab.  Akzeptieren Sie auch nicht die automatische Speicherung Ihrer Kennwörter  durch den Webbrowser.<br />
● Verwenden Sie keine Begriffe, die in Lexika  vorkommen. Ebenso sind Begriffe aus Filmen ungeeignet. Eine Untersuchung  in den USA hat ergeben, dass man erstaunlich viele Accounts durch  Probieren von &#8220;Gandalf&#8221;, &#8220;Mirkwood&#8221; und anderes knacken kann. &#8220;Harry  Potter&#8221; ist daher genauso ungeeignet wie &#8220;Herr der Ringe&#8221; oder &#8220;Matrix&#8221;.<br />
●  Fazit:Mit ein paar Eselsbrücken haben Sie schnell Passwörter, die  einerseits sicher sind und die Sie sich auch merken können. Wert ist das  Mehr an Sicherheit den Aufwand in jedem Fall.</p>
<p>Hauptsache, Sie vergessen Ihr Passwort nicht  doch noch &#8211; sonst ergeben sich am Ende gar noch <a href="http://spiegl.de/andy/fun/gottes.passwort.klein.jpg" target="_blank">Probleme dieser Art&#8230;</a></p>
<p>Passwort Online  testen:<br />
<a href="http://www.securitystats.com/tools/password.php" target="_blank"></a></p>
<p>mehr  zum Thema:<br />
<a href="https://www.google.com/accounts/PasswordHelp" target="_blank">https://www.google.com/accounts/PasswordHelp</a><br />
<a href="http://fiatlux.zeitform.info/anleitungen/passwoerter.html" target="_blank">http://fiatlux.zeitform.info/anleitungen/passwoerter.html</a> <a href="http://www.akademie.de/basiswissen/tipps-tricks/sicherheit/rechnersicherheit/sichere-passwoerter.html" target="_blank"></a></p>
<p><a href="http://www.akademie.de/basiswissen/tipps-tricks/sicherheit/rechnersicherheit/sichere-passwoerter.html" target="_blank">http://www.akademie.de/basiswissen/tipps-tricks/sicherheit/rechnersicherheit/sichere-passwoerter.html</a><br />
<a href="http://www.mathematik.uni-ulm.de/admin/passwd.html" target="_blank">http://www.mathematik.uni-ulm.de/admin/passwd.html</a></p>
<div id="TixyyLink"><a href="http://board.protecus.de/t8643.htm#ixzz0mm4hzpl5"><br />
</a></div>
<div id="tweetbutton1092" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Ftinyurl.com%2F34mhmry&amp;via=krefelderforum&amp;text=Tipps%20f%C3%BCr%20sichere%20Kennw%C3%B6rter%3A&amp;related=&amp;lang=de&amp;count=horizontal&amp;counturl=http%3A%2F%2Fwww.krefelder-forum.de%2F2010%2F05%2F02%2Ftipps-fur-sichere-kennworter%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://www.krefelder-forum.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div>]]></content:encoded>
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		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Recht und Gesetz</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/04/20/recht-und-gesetz/</link>
		<comments>http://www.krefelder-forum.de/2010/04/20/recht-und-gesetz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:13:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.krefelder-forum.de/?p=1013</guid>
		<description><![CDATA[“Wildes plakatieren und Parolen-sprühen” (§ 303 StGB) der ohne Genehmigung des jeweiligen Eigentümers auf fremde Hauswände, Telefonzellen, Verteilerkästen der Post usw. Plakate klebt, demnach “wild plakatiert”, oder Aufkleber befestigt oder Parolen sprüht, kann u.a. wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB bestraft werden. Eine strafbare Sachbeschädigung liegt nicht vor, wenn nur die äußere Erscheinungsform einer Sache [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>“Wildes plakatieren und Parolen-sprühen” (§ 303 StGB)</strong></h3>
<p>der ohne Genehmigung des jeweiligen Eigentümers auf fremde Hauswände,  Telefonzellen, Verteilerkästen der Post usw. Plakate klebt, demnach  “wild plakatiert”, oder Aufkleber befestigt oder Parolen sprüht, kann  u.a. wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB bestraft werden.</p>
<p>Eine strafbare Sachbeschädigung liegt nicht vor, wenn nur die äußere  Erscheinungsform einer Sache verändert wird.</p>
<p>Eine Sachbeschädigung liegt vielmehr erst dann vor, wenn die  Beseitigung dieser Veränderung entweder zu Schäden an der Sache, also  zum Beispiel am Lack oder am Farbanstrich, führt, oder wenn die  Beseitigung der Plakate einen erheblichen Aufwand an Mühe-, Zeit-, oder  Kosten erfordert.</p>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat daher als strafbar angesehen:</strong></p>
<div>
<li>- das Überkleben eines  Wahlplakates mit einem anderem Plakat</li>
<li>- das Übersprühen einer bereits mit anderen Sprüchen  beschmierten Wand mit einer weiteren Parole aus Lackfarbe, die nur mit  einem erheblichen Aufwand beseitigt werden konnte</li>
<li>- das Überkleben eines Straßenschildes mit einem  Aufkleber mit der Aufschrift “Rudolf-Hess-Platz”</li>
<li>- das Besprühen einer Hausfassade mit Lackfarbe, die nur  durch das Überstreichen der Hauswand zu einem Preis von 435,-DM  beseitigt werden konnte (heutzutage tauschen wir nur das DM durch €)</li>
<li>- das Besprühen eines Gebäudes mit Lackfarbe, die nur  durch den Einsatz von Farblösungsmitteln, Wurzel- und Drahtbürsten sowie  Sandstrahlgeräten beseitigt werden konnte</li>
<li>- das Besprühen einer Schaufensterscheibe mit Farbe, die  nur durch einen zweieinhalbstündigen Arbeitseinsatz beseitigt werden  konnte</li>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat es sogar als strafbare Bildung einer  kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB angesehen:</strong></p>
<li>- die Abhaltung von Kameradschaftsabenden, bei denen  Plakate und Aufkleber mit rechtsgerichteten und ausländerkritischen  Texten an die Teilnehmer zum Zwecke des “wilden plakatierens” verteilt  werden, wenn dabei wegen der politischen Stimmung eine erhebliche Gefahr  für die öffentliche Sicherheit ausgeht (persönlicher Kommentar ist hier  wohl überflüssig)</li>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat dagegen erlaubt:</strong></p>
<li>- das Besprühen eines Gehweges  mit Parolen aus Acrylfarbe, die zwar nicht mit Wasser, aber mit  Lösungsmitteln entfernt werden konnten</li>
<li>- das Bekleben eines  Schaltkastens mit einem Plakat mit falschem bzw. fehlerhaftem Impressum,  das ohne großen Aufwand beseitigt werden konnte</li>
<li>- das Kleben eines Plakates auf  Verteilerkästen der Post, wenn dabei weder die Substanz des Kastens,  noch seine Brauchbarkeit verletzt wird und die Beseitigung des Plakates  keine großen Schwierigkeiten verursacht</li>
<li>- das Bekleben eines  Abfallbehälters, einer Telefonzelle und eines Streugutkastens mit  Aufklebern, die zwar nicht mit der Hand, aber mit Benzin oder  Spülmittellösung abzulösen sind</li>
<p>Selbst wenn keine Straftat vorliegt, kann durch “wildes plakatieren”  eine Ordnungswidrigkeit gegeben sein, die mit Geldbuße geahndet wird.</p>
<p>Dadurch, dass verschiedene Ausgestaltungen dieser Bestimmungen in den  einzelnen Bundesländer und Gemeinden bestehen, bitten wir euch, euch  bei den örtlich zuständigen Stellen, wie zum Beispiel der Polizei oder  dem Amt für öffentliche Ordnung zu erkundigen, wie der Wortlaut der  betreffenden Ordnungswidrigkeit lautet.</p>
<p>Der Eigentümer der Fläche, worauf ihr eure “Kunstwerke”  veröffentlicht habt kann im übrigen die Reinigungskosten für die  Beseitigung der Plakate oder Parolen als Schadensersatz gemäß § 823 BGB  und Unterassung weiterer Plakatierungen gemäß § 1004 BGB verlangen und  gegebenfalls einklagen. Das dies ziemlich teuer wird kann sich wohl  jeder denken.</p>
<p><strong>Der Eigentümer kann dabei vorgehen gegen: </strong></p>
<li>- den Täter, also die Person,  die “wild plakatiert” hat</li>
<li>- den Hersteller der Plakate,  zum Beispiel die Partei oder der Verein, der die Plakate herstellt und  sie Dritten ohne Belehrung überlässt, so dass diese dann  Sachbeschädigungen begehen</li>
<p><strong>Der Eigentümer kann gegen den Hersteller dagegen wegen § 831  BGB nicht vorgehen wenn:</strong></p>
<li>- dieser die Plakate mit einer  Belehrung über die Rechtslage Dritten überlässt und diese dann entgegen  der Belehrung Sachbeschädigungen begehen</li>
<li>- im Rahmen eines  Gemeinderatswahlkampfes nicht der Ortsverband einer Partei wegen “wilden  plakatierens” in Anspruch genommen wird, sondern die Bundespartei,  obwohl diese den Wahlkampf gar nicht geführt hat.</li>
<h3><strong>“Anmeldepflicht einer Versammlung”</strong></h3>
<p>Wer eine Versammlung durchführen möchte, muss zunächst einmal prüfen,  ob er sie bei der Polizei anmelden muss oder nicht. Dies hängt von der  Art der Veranstaltung ab.</p>
<p>Gemäß § 14 VersG müssen nur öffentliche Versammlungen unter freiem  Himmel angemeldet werden, alle übrigen dagegen nicht.</p>
<p>Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mehreren, nach  herrschender Meinung von mindestens 3 Personen an einem gemeinsamen Ort  zu dem gemeinsamen Zweck, öffentliche Angelegenheiten zu erörtern oder  eine gemeinsame Kundgebung zu veranstalten.</p>
<p>Keine Versammlung ist nach dem Versammlungsgesetz eine solche, auf  der private, kulturelle oder religiöse Dinge erörtert werden sollen.</p>
<p>Eine öffentliche Versammlung liegt vor, wenn jedermann die  Möglichkeit besitzt, sich zu beteiligen.</p>
<p>Eine nicht-öffentliche Versammlung bzw. geschlossene Gesellschaft ist  dagegen eine solche, deren Zugang nur auf bestimmte Personen begrenzt  ist, zum Beispiel auf die Mitglieder eines Vereins oder einer Partei.</p>
<p><strong>Anmeldepflichtige öffentliche Versammlungen sind zum  Beispiel:</strong></p>
<li>- Demonstrationen</li>
<li>- Kundgebungen</li>
<li>- Aufzüge (Versammlungen, die  sich fortbewegen)</li>
<li>- Schweigemärsche</li>
<li>- Menschenketten</li>
<li>- Mahnwachen</li>
<li>- Sitzblockaden</li>
<li>- Eilversammlungen: Hierbei  handelt es sich um eine Versammlung, die zwar geplant ist und einen  Veranstalter hat, aber ohne Gefährdung des Demonstrationszweckes nicht  innerhalb der 48-stündigen Anmeldefrist angemeldet werden kann.</li>
<p><strong>Nicht-anmeldepflichtige Versammlungen gemäß §§ 14, 17 VersG  sind zu Beispiel:</strong></p>
<li>- private Feiern (Geburtstag)</li>
<li>- religiöse Feiern  (Gottesdienste)</li>
<li>- gewöhnliche  Leichenbegräbnisse</li>
<li>- Züge von  Hochzeitsgesellschaften</li>
<li>- Karnevalsveranstaltungen</li>
<li>- Schützenfeste</li>
<li>- Erntedankfeste</li>
<li>- Theateraufführungen, die  allein der Unterhaltung dienen</li>
<li>- Musikveranstaltungen, die  allein der Unterhaltung dienen</li>
<li>- Nicht öffentliche, d.h.  geschlossene Versammlungen</li>
<li>- Parteitage ohne öffentliche  Beteiligung</li>
<li>- Mitgliederversammlungen ohne  öffentliche Beteiligung</li>
<li>- öffentliche Versammlungen in  geschlossenen Räumen</li>
<li>- Spontanversammlungen  (ungeplant und ohne Veranstalter)</li>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat das Vorliegen einer Spontanversammlung  bejaht, wenn:</strong></p>
<li>- sich mehrere Personen  kurzfristig nach Beendigung einer Kundgebung entschließen, noch an einem  anderen Ort eine weitere Kundgebung abzuhalten</li>
<li>- sich alle  Versammlungsteilnehmer am Ende einer geschlossenen Saalveranstaltung  kurzfristig entschließen, durch den Ort zu marschieren, wobei sie Fahnen  und Plakate mit sich führen, die zuvor als Saaldekoration gedient  hatten</li>
<h3>“Verhaltensregeln für die Anmeldung einer Versammlung”</h3>
<p>1.) Erkundigt euch rechtzeitig, bei welcher Behörde ihr eure  Versammlung anmelden müsst. Dies ist in den einzelnen Bundesländern  unterschiedlich geregelt, meist handelt es sich um die Polizei- und  Ordnungsbehörde.</p>
<p>2.) Meldet eure Versammlung nicht zu früh an, um die Gefahr von  Gegendemonstranten möglichst gering zu halten.</p>
<p>3.) Haltet aber unbedingt die 48-stündige Anmeldefrist ein. Diese  berechnet sich von der Bekanntgabe der Versammlung an.</p>
<p>4.) Reicht die Anmeldung schriftlich ein. Falls die Behörde  Formblätter vorsieht, verwendet diese.</p>
<p>5.) Gebt bei der Anmeldung den genauen Zeitablauf an.</p>
<p>6.) Gebt bei eurer Anmeldung den Ort bzw. den Weg der Versammlung so  genau wie möglich an und fügt eventuell einen Stadtplan oder eine Skizze  bei.</p>
<p>7.) Gebt den Veranstalter mit an. Dieser sollte eine Organisation,  kann aber auch eine natürliche Person sein.</p>
<p>8.) Gebt bei der Anmeldung den verantwortlichen Leiter mit Namen,  Beruf, Geburtstag, Wohnung und Telefonnummer an. Der Leiter muss eine  natürliche Person und volljährig sein.</p>
<p>9.) Gebt die Zahl der erwarteten Teilnehmer an.</p>
<p>10.) Beantragt Ordner einsetzen zu dürfen. Die Namen der Ordner sind  hierbei nicht relevant, wohl aber ihre Anzahl. Als Faustregel gilt hier,  dass für 30-50 Personen je ein Ordner einzusetzen ist.</p>
<p>11.) Gebt die Art und Zahl der verwendeteten Hilfsmittel an.</p>
<p>Zum Beispiel:</p>
<li>- Fahrzeuge</li>
<li>- Megaphone</li>
<li>- Lautsprecher</li>
<li>- Rednerpulte</li>
<li>- Spruchbänder</li>
<li>- Fahnen</li>
<li>- Fackeln usw.</li>
<p>12.) Gebt das Thema der Versammlung an.</p>
<p>13.) Wenn ein Lautsprecher, ein Megaphon oder ein Fahrzeug eingesetzt  werden soll, muss dies gesondert angegeben werden.</p>
<p>14.) Gebt, wenn möglich, die Anmeldung persönlich bei dem zuständigen  Beamten ab.</p>
<p>15.) Lasst euch eine Kopie eurer Anmeldung geben.</p>
<p>16.) Lasst euch auf eure Kopie einen Eingangsstempel mit Angaben von  Datum, Uhrzeit und Unterschrift des zuständigen Beamten geben, damit ihr  nachweisen könnt, dass ihr eure Anmeldung an der richtigen Stelle und  rechtzeitig eingereicht habt.</p>
<p>17.) Wenn ihr eure Anmeldung als Brief verschicken wollt, versendet  sie als Einschreiben-Eilboten-Rückschein, damit die Anmeldung schnell  erfolgt und ihr nachweisen könnt, dass ihr die Anmeldung rechtzeitig  eingereicht habt.</p>
<p>18.) Seit, so schwer es auch fallen möge, zur Zusammenarbeit mit den  Behörden bereit (Auskünfte erteilen etc.). Unterlasst Provokationen und  Aggressionen. Ihr lauft sonst Gefahr, dass die Behörde die Versammlung  verbietet oder durch Auflagen unnötig einschränkt. (Dürfte jedem bekannt  sein)</p>
<p>19.) Lasst euch aber weder von der Behörde einschüchtern noch  überpöbeln.</p>
<p>20.) Ihr müsst keinerlei weitere Erlaubnisse gemäß § StVO oder des  Landesstraßengesetzes bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, auch  wenn die Versammlung möglicherweise auf einer Straße stattfindet und den  Verkehr behindert. Die versammlungsrechtliche Anmeldung ist allein  ausreichend.</p>
<p>21.) Macht eure Versammlung erst 48 Stunden nach der erfolgten  Anmeldung bekannt.</p>
<p>Wenn dies alles beachtet wird wünschen wir euch viel Spaß bei eurer  Versammlung. Werdet aktiv!!! ….</p>
<h3>“Flugblattverteilung und Propagandafahrten”</h3>
<p>Wer in der Öffentlichkeit Flugblätter, Broschüren, Zeitschriften und  andere Druckwerke verteilen möchte, sollte folgendes beachten:</p>
<p>Öffentliche Wege dienen an sich nur dem allgemeinem, öffentlichem  Verkehr, also allen Handlungen von Fußgängern und Fahrzeugen, die deren  Fortbewegung oder der Vorbereitung hierzu dienen. Diese Vorgänge fallen  unter den Begriff “Gemeingebrauchs”. Alle übrigen Handlungen, die dem  Verkehr nicht dienen oder ihn sogar behindern, stellen sogenannte  “Sondernutzungen” dar. Diese dürfen gemäß § 33 StVO oder gemäß den in  den einzelnen Bundesländern geltenden Vorschriften, zum Beispiel § 19  HWegeG, nur mit vorheriger Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde bzw. des  Straßenverkehrsamtes vorgenommen werden. In der Vergangenheit war daher  das Verteilen von politischen Flugblättern teilweise nur mit einer  derartigen Erlaubnis möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat diese  strenge Handhabung im Normalfall wegen der vorrangigen Geltung des  Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 I GG für unwirksam  erklärt.</p>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat als verboten angesehen:</strong></p>
<li>- das Verteilen von  Flugblättern auf einem Markt, wenn die Gemeinde dies in ihrer  Marktordnung verbietet</li>
<li>- das Verteilen von  Flugblättern zum Thema “Anti-Holocaust-Aktion”, wenn dabei die Gefahr  von gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten bestand</li>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat weiter nur mit vorheriger Erlaubnis  der Behörde bzw. des Eigentümers als erlaubt angesehen:</strong></p>
<li>- das Verteilen von Handzetteln  mit gewerblichem Inhalt, zum Beispiel für ein Nachtlokal oder eine  Ausbildungsstätte</li>
<li>- das Verteilen von  Flugblättern – auch mit politischem Inhalt auf privaten Flächen oder auf  solchen öffentlichen Flächen, die nur einem bestimmten Sonderzweck  dienen; hierzu gehören beispielsweise:</li>
<ul>
<li>- private Grundstücke</li>
<li> – Parkplatzflächen</li>
<li>- Einkaufszentren</li>
<li>- Ladenpassagen</li>
<li>- Busbahnhöfe</li>
<li>- U-Bahnhöfe</li>
<li> – überdachte Bushaltestellen</li>
<li> – Friedhöfe</li>
</ul>
<p><strong>Die Rechtsprechung hat dagegen ohne Einwilligung der Behörde  und ohne Reisegewerbekarte als erlaubt angesehen:</strong></p>
<li>- das Verteilen von politischen  Flugblättern in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Gehwegen</li>
<li>- das Verkaufen von Büchern,  Zeitschriften und anderen Druckwerken auf öffentlichen Straßenfür einen  Verlag, wenn der Verteiler selbst kein Gewerbe betreibt und keinen  Gewinn erzielen will</li>
<p>Nach der Verteilaktion ist es angemessen die Flugblätter, die  weggeworfen wurden, wieder einzusammeln, da eine übermäßige  Verunreinigung der Straßen laut § 49 I Nr. 27 iVm § 32 StVO als  Ordnungswidrigkeit angesehen wird.</p>
<p>Wer auf seinem PKW Plakate befestigen und auf diese Weise eine  Propagandafahrt durchführen möchte, sollte dabei folgendes beachten:</p>
<p>Entgegen des Wortlautes des § 33 I StVO, der Werbefahrten  grundsätzlich verbietet, hat die Rechtsprechung entschieden, dass eine  Sondernutzung nur vorliegt und die vorherige Einwilligung der  Straßenbaubehörde gemäß § 8 FStrG oder zum Beispiel § 19 HWegeG nur  nötig ist:</p>
<li>- für Propagandafahrten zu  gewerblichen Zwecken.</li>
<p>Die Rechtsprechung hat dagegen entschieden, dass ein Gemeingebrauch  vorliegt und ohne vorherige Erlaubnis der Behörde zulässig ist:</p>
<li>- eine Propagandafahrt zu  politischen Zwecken.</li>
<h3>“Verhalten vor einer Hausdurchsuchung”</h3>
<p><strong>Es kann jeden nationalen Deutschen treffen, deshalb sind  folgende Dinge zu beachten:</strong></p>
<p>1.) Lagert keine Waffen in eurer Wohnung.</p>
<p>2.) Lagert in eurer Wohnung keine mehreren Exemplare von Büchern,  Flugblättern, Aufklebern, Fahnen oder Gegenständen mit Hakenkreuzen,  SS-Runen, Hitlerbildern und anderen verfassungswidrigen Kennzeichen bzw.  solchen, die den verfassungswidrigen Zeichen zum Verwechseln ähnlich  sind. Behaltet nur einen einzigen Gegenstand – dies ist erlaubt.</p>
<p>3.) Lagert in eurer Wohnung keine Mehrfachexemplare von Büchern,  Flugblättern, Zeitschriften, Aufklebern, Tonträgern und sonstigen Werken  mit volksverhetzendem oder jugendgefährdendem Inhalt. Behaltet nur ein  einziges Stück – dies ist erlaubt.</p>
<p>4.) Sammelt nicht unnötig Anschriften, Karteien, Computerdateien usw.  Hebt nicht unnötige Briefe, Bestellungen, Rechnungen, Spendenbelege  usw. auf.</p>
<p>5.) Denkt daran, dass bei einer Durchsuchung nicht nur eure Wohnung  sondern auch, falls vorhanden, Geschäftsräume, Büroräume, Diensträume,  Nebengebäude, Ställe, Gartenhäuser, PKW´s usw. durchsucht werden.</p>
<h3>“Verhalten während einer Hausdurchsuchung”</h3>
<p>Im Wesentlichen müsst ihr die Maßnahmen der Polizeibeamten erdulden.  Besteht dennoch darauf, dass sich die Beamten ihrerseits an die  gesetzlichen Vorschriften halten. Folgende Punkte sind empfehlenswert:</p>
<p>1.) Bewahrt die Ruhe.</p>
<p>2.) Lasst euch durch Beamte nicht einschüchtern.</p>
<p>3.) Leistet lieber eine Unterschrift zu wenig als eine zu viel. Sagt  lieber ein Mal mehr “Nein” als ein Mal zu wenig. Verweigert die Aussage  zu der euch vorgeworfenen Straftat. Äußert euch nicht gegenüber dem  Beamten.</p>
<p>4.) Beschimpft die Beamten nicht, sonst könnte ein Strafverfahren  eingeleitet werden. Leistet auch keinen Widerstand gegen die Polizisten,  da sonst ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen  Vollstreckungsbeamte eingeleitet werden könnte.</p>
<p>5.) Lasst euch die Dienstausweise aller Beamten zeigen. Wenn sie dies  verweigern, verweist darauf, dass ihr die Beamten nicht persönlich  kennt und dass sich heutzutage oft Kriminelle als Polizisten, Gasmänner  usw. ausgeben. Besteht in Folge eurer Aussage auf die Vorlage dieser  Dokumente und lest sie euch genau durch.</p>
<p>6.) Merkt euch die Namen der Beamten.</p>
<p>7.) Lasst ohne “Durchsuchungsbefehl” keine Beamten in eure Wohnung.  Verneint die Frage ob sie in die Wohnung kommen dürfen, daraufhin müssen  sie euch die Anordnung des Richters oder des Staatsanwaltes oder der  Polizei (siehe hierzu § 105 StPO) vorlegen.</p>
<p><strong>Der Durchsuchungsbefehl hat zu beinhalten:</strong></p>
<li>- die Straftat, meist eine  Bestimmung des Strafgesetzbuches</li>
<li>- die Tatsachen, aufgrund derer  durchsucht wird</li>
<li>- die Sachen oder Personen,  nach denen gesucht wird</li>
<li>- die Räumlichkeiten, die  durchsucht werden sollen</li>
<p>und zwar alles so genau wie möglich! (Währenddessen keine Beamten in  die Wohnung lassen!)</p>
<p>Ein Durchsuchungsbefehl ist nur entbehrlich bei Vorliegen von “Gefahr  im Verzug”. Wenn sich alle Beamten darauf berufen, lasst euch erklären,  worin diese Gefahr bestehen soll.</p>
<p>8.) Gewährt den Beamten nur in den, im Durchsuchungsbefehl  aufgeführten, Räumen Zutritt.</p>
<p>9.) Fragt ob sich die Durchsuchung gegen sie als Verdächtiger (dann  gilt § 102 StPO) oder als Unverdächtiger richtet (dann gilt § 103 StPO).  Im letzteren Falle haben die Beamten einen noch engeren  Handlungsspielraum.</p>
<p>10.) Fragt welche Gegenstände gesucht werden. Es ist zu überlegen, ob  man diese freiwillig aushändigt, damit die Polizei in eurer Wohnung  nicht noch sogenannte “Zufallsfunde” macht, das heißt Gegenstände  findet, die mit der Hausdurchsuchung in keinerlei Zusammenhang stehen,  aber auf eine andere Straftat hinweisen (§ 108 StPO).</p>
<p>11.) Ruft sofort euren Anwalt oder einen Freund an und bittet diesen  sofort zu euch zu kommen.</p>
<p>12.) Widersprecht der Durchsicht eurer Papiere, also zum Beispiel von  Briefen, Fotoalben, Tagebuchaufzeichnungen, Tonbändern, Filmen,  Disketten, Magnetbändern usw. – Bücher, Zeitungen, Flugblätter und  Tonträger sind jedoch keine Papiere im Sinne des § 110 StPO. Die Papiere  dürfen dann nur vom Staatsanwalt gelesen werden und müssen hierzu  gegebenfalls versiegelt werden (§ 110 StPO).</p>
<p>13.) Achtet darauf, dass ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten  und in Verwahrung genommen Gegenstände erstellt wird (§§ 107 und 109  StPO). Dies muss ähnlich genau sein wie der Durchsuchungsbefehl. Die  bloße Angabe “Beschlagnahmt wurden drei Bücher” genügt nicht, vielmehr  muss jeweils Titel und Verfasser festgehalten werden.</p>
<p>14.) Verlangt nach Beendigung der Hausdurchsuchung eine Abschrift des  unter Ziffer 13.) genannten Verzeichnisses und ein Protokoll (§ 107  StPO).</p>
<p>15.) Wenn die Polizei euren Forderungen nicht nachkommt, verlangt den  sofortigen Abbruch der Durchsuchung und lasst dies in das Protokoll  aufnehmen.</p>
<h3>“Rechtsverstöße bei einer Hausdurchsuchung”</h3>
<p>Es ist eine Tatsache, dass sich die Staatsorgane bei einer  Hausdurchsuchung nicht immer an die gesetzlichen Vorschriften halten.  Nach Beendigung der Durchsuchung stellt daher fest, ob und welche  Rechtsverstöße dabei begangen wurden.</p>
<p><strong>Eine Hausdurchsuchung ist nur dann rechtmäßig, wenn:</strong></p>
<li>- der Betroffene seine  Einwilligung hierzu gibt</li>
<li>- oder ein rechtmäßiger  Hausdurchsuchungsbefehl vorliegt</li>
<li>- oder Gefahr im Verzug  vorliegt</li>
<li>- und wenn die Durchführung der  Durchsuchung rechtmäßig verläuft.</li>
<p>Eure Einwilligung ist nur wirksam abgegeben, wenn die Polizei euch  über die Art der Vorwürfe und eure Rechte, zum Beispiel  Aussageverweigerungsrecht, belehrt.</p>
<p>Gefahr im Verzug ist nur ausnahmsweise gegeben und liegt nur vor,  wenn ein richterlicher Hausdurchsuchungsbefehl nicht eingeholt werden  kann, ohne dass der Zweck der Hausdurchsuchung gefährdet werden würde.  Das heißt, dass die Hausdurchsuchung eilbedürftig sein muss und  verhindern soll, dass Beweismittel vernichtet oder beiseite geschafft  werden und dass die Staatsanwaltschaft sich um einen  Hausdurchsuchungsbefehl bemüht hat.</p>
<p><strong>Ein rechtmäßiger Hausdurchsuchungsbefehl liegt nur vor, wenn  darin:</strong></p>
<li>- der richtige Betroffene genau  benannt wird</li>
<li>- die richtige Wohnung genau  benannt wird</li>
<li>- der Grund genau genannt wird,  warum der Betroffene einer Straftat beschuldigt wird</li>
<li>- die Beweismittel genau  benannt werden, nach denen gesucht wird</li>
<li>- der Hausdurchsuchungsbefehl  nicht willkürlich ist</li>
<li>- der Hausdurchsuchungsbefehl  nicht unverhältnismäßig ist.</li>
<p><strong>Die Hausdurchsuchung ist schließlich nur dann rechtmäßig  durchgeführt worden, wenn die Polizei:</strong></p>
<li>- sie beim richtigen  Betroffenen und nicht beim Unbeteiligten vollzieht</li>
<li>- sie am richtigen- und nicht  am falschem Ort durchführt</li>
<li>- sie spätestens 6 Monate nach  Erlass des Hausdurchsuchungsbefehls vollzieht</li>
<li>- sie gemäß § 105 II StPO in  Anwesenheit eines Richters oder eines Staatsanwaltes oder von  Durchsuchungszeugen durchführt</li>
<li>- gemäß § 108 StPO nur  Zufallsfunde macht und nicht systematisch nach Zufallsfunden sucht</li>
<li>- Papiere iSd § 110 StPO nicht  selbst sichtet, sondern sie versiegelt und der Staatsanwaltschaft zur  Durchsicht übergibt</li>
<li>- gemäß § 107 StPO an Ort und  Stelle ein Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Gegenstände  anfertigt und es dem Betroffenen übergibt.</li>
<h3>“Die Aussageverweigerung”</h3>
<p>Die meisten eingeleiteten Strafverfahren gegen Nationale enden meist  mit einer Verurteilung, weil sich der Angeklagte “um Kopf und Kragen”  geredet hat. Meist sind sie dem dem psychologischen Druck nicht  gewachsen oder der vorgeheuchelten Freundlichkeit der Beamten wird  Beachtung geschenkt. Selbst wohlwollende Zeugen belasten oft ungewollt  den Angeklagten.</p>
<p><strong>Es gilt daher für jeden Strafprozess:</strong></p>
<p>Verweigert von Anfang an und vollständig die Aussage! Wenn ihr eine  Aussage macht, tut dies nur nach vorheriger Absprache mit eurem  Rechtsbeistand und nach dessen Akteneinsicht!</p>
<p><strong>Folgende Verhaltensregeln bei einer Vernehmung sind  empfehlenswert:</strong></p>
<p>1.) Bewahrt die Ruhe.</p>
<p>2.) Lasst euch durch Polizei, Staatsanwalt und Richter weder  einschüchtern noch durch freundliche Worte übertölpeln.</p>
<p>3.) Bei Festnahmen etc. (überraschende Anlässe) schweigt vollständig  und von Anfang an. Sagt nur, dass ihr die Aussage verweigert und euren  Anwalt sprechen wollt.</p>
<p>4.) Wenn ihr eine Ladung von der Polizei erhaltet prüft als Erstes ob  ihr als Beschuldigter oder Zeuge aussagen sollt. Ergibt sich dies nicht  aus der Ladung erfragt es fernmündlich oder zu Beginn der Vernehmung.</p>
<p>5.) Wenn ihr Beschuldigter seid, gilt folgendes:</p>
<p>a) Ihr leistet der Ladung keine Folge. Ihr teilt lediglich mit, dass  ihr die Aussage verweigert und verweist auf euren Anwalt. Dass ihr nicht  verpflichtet seid bei der Polizei zu erscheinen, ergibt sich aus § 163 a  III StPO und aus dem Umkehrschluss zu den §§ 231, 236 StPO, die eine  Anwesenheitspflicht nur vor Gericht und der Staatsanwaltschaft  vorschreiben.</p>
<p>b) Einer Ladung von Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leistet ihr  zwar Folge, verweigert aber auch dort die Aussage.</p>
<p>6.) Wenn ihr Zeuge seid, gilt folgendes:</p>
<p>a) Einer Ladung der Polizei leistet ihr nicht Folge und beantwortet  schriftliche Anfragen nicht.</p>
<p>b) Einer Ladung von Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leistet ihr  zwar Folge, lasst euch aber erst von einem Rechtsanwalt beraten in wie  weit euch das Zeugenverweigerungsrecht gemäß §§ 52 ff. StPO zusteht, zum  Beispiel:</p>
<li>- als Verwandter des  Beschuldigten</li>
<li>- als Verlobter des  Beschuldigten</li>
<li>- als Verleger oder Journalist  über die Quellen eurer Veröffentlichungen</li>
<li>- als Person, die sich durch  die Zeugenaussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt.</li>
<p>c) Steht euch ein solches Verweigerungsgesetz zu, leistet ihr der  Ladung zwar Folge, verweigert aber die Aussage von Anfang an.</p>
<p>d) Nur wenn euch als Zeuge kein Aussageverweigerungsrecht zusteht,  müsst ihr – wahrheitsgemäß – aussagen. Auch in diesem Falle solltet ihr  euch vorher von einem Anwalt beraten lassen, nicht dass ihr den  Beschuldigten mit Dingen belastet, die noch gar nicht bekannt sind.</p>
<p>7.) Auch wenn ihr die Aussage verweigert, müsst ihr folgende Aussagen  zur Person machen:</p>
<li>- Vorname</li>
<li>- Nachname</li>
<li>- Geburtsname</li>
<li>- Ort und Tag der Geburt</li>
<li>- Familienstand</li>
<li>- Beruf</li>
<li>- Wohnort</li>
<li>- Wohnung mit Straße und  Hausnummer</li>
<li>- Staatsangehörigkeit (leider  ist die nicht selbstverständlich in diesem Staat)</li>
<p>Weitere Angaben müssen gemäß § 111 OWiG nicht gemacht werden,  insbesondere nicht Namen, Geburtsname und Anschriften der Ehefrau, der  Eltern und des Arbeitgebers.</p>
<h2><strong><em>Denkt immer daran: Reden ist Silber – Schweigen ist  Gold!</em></strong></h2>
<p><strong>“Abkürzungsverzeichnis”</strong></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="4" width="100%">
<col width="35"></col>
<col width="4"></col>
<col width="217"></col>
<tbody>
<tr valign="top">
<td width="14%">aaO</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">am angegebenen Ort</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">AfP</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Archiv für Presserecht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">AG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Amtsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">Az</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Aktenzeichen</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BAG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bundesarbeitsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BayObLG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bayerisches Oberstes 			Landesgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BGB</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bürgerliches 			Gesetzbuch</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BGH</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bundesgerichtshof</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BGHSt</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Entscheidung des BGH in 			Strafsachen</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BGHZ</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Entscheidung des BGH in 			Zivilsachen</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BVerfG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bundesverfassungsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BVerfGE</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Entscheidung des 			Bundesverfassungsgerichtes</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BVerwG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Bundesverwaltungsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">BverwGE</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Entscheidung des 			Bundesverwaltungsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">DÖV</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Die öffentliche 			Verwaltung</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">DVBI</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Deutsches Verwaltungsblatt</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">EGGVG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Einführungsgesetz zum 			 Gerichtsverfassungsgesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">GG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Grundgesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">GRUR</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Gewerblicher Rechtsschutz 			und Urheberrecht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">HPresseG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Hamburger Pressegesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">HWegeG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Hamburger Wegegesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">JuSchG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Jugendschutzgesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">JZ</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Juristenzeitung</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">KUrhG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Kunsturhebergesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">LG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Landgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">LtOStA</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Leitender Oberstaatsanwalt</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">MDR</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Monatschrift für 			Deutsches Recht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NDGO</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Niedersächsische 			Gemeindeordnung</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NJW</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Neue Juristische 			Wochenschrift</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NJW-RR</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">NJW-Rechtsprechungsreport</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NStZ</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Neue Zeitschrift für 			Strafrecht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NStZ-RR</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">NStZ-Rechtsprechungsreport</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NVwZ</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Neue Zeitschrift für 			Verwaltungsrecht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">NVwZ-RR</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">NVwZ-Rechtsprechungsreport</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">OLG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Oberlandesgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">OVG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Oberverwaltungsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">OWiG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Ordnungswidrigkeitengesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">StPO</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Strafprozessordnung</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">StGB</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Strafgesetzbuch</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">StV</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Der Strafverteidiger</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">StVO</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Straßenverkehrsordnung</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">StVollzG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Strafvollzugsgesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">VersG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Versammlungsgesetz</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">VG</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Verwaltungsgericht</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">VGH</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Verwaltungsgerichtshof</td>
</tr>
<tr valign="top">
<td width="14%">VwGO</td>
<td width="2%">-</td>
<td width="85%">Verwaltungsgerichtsordnung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
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		<title>Internet Zensur umgehen</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/04/20/internet-zensur-umgehen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:12:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Am heutigen Freitag, 17. April 2009 werden sich einige große Internetprovider freiwillig dazu bereit erklären, das Internet in Teilen nicht mehr zugänglich zu machen. Am Anfang geht es um das öffentlichkeitswirksame Thema Kinderpornografie und doch bin ich mir sicher, dass diese Zensur nicht nur bei dem Thema Halt machen wird. Solch eine Internetsperre wird Begehrlichkeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Freitag, 17. April 2009 werden sich einige große  Internetprovider freiwillig dazu bereit erklären, das Internet in Teilen  nicht mehr zugänglich zu machen. Am Anfang geht es um das  öffentlichkeitswirksame Thema <strong>Kinderpornografie</strong> und  doch bin ich mir sicher, dass diese <strong>Zensur</strong> nicht nur  bei dem Thema Halt machen wird. Solch eine <strong>Internetsperre</strong> wird Begehrlichkeiten wecken und dafür sorgen, dass künftig auch andere  Inhalte gesperrt werden. Auch wenn die Politiker uns heute etwas  vollkommen anderes erzählen. Ehrliche Menschen findet man in dieser  Kaste leider kaum noch.</p>
<p>Und doch gibt es Möglichkeiten, diese Zensur und Internetsperre zu <strong>umgehen</strong>.  Und zwar kann man das teilweise mit <strong>Proxy</strong> und <strong>DNS</strong> tun. Die Leute, die davon abgehalten werden, Kinderpornografie  aufzurufen, sind eher der Otto-Normalverbraucher, der sich versehentlich  oder in einem Ausnahmefall irgendwie auf eine solche Seite verirrt. Der  wirkliche Fan von Kinderpornografie wird sich davon nicht abhalten  lassen. Vor allen Dingen deswegen nicht, weil diese Sperre nur bedingt  wirksam ist. Denn man kann andere Proxys und andere DNS-Server  verwenden. Man ist nicht gezwungen, den seines Providers zu verwenden.  Es gibt auf der Welt Tausende von offen zugänglichen Servern wie  beispielsweise <a href="http://anonym.to/?http://www.opendns.com/" target="_blank">OpenDNS</a>. Eine <strong>Liste</strong> dieser freien  DNS-Server gibt es unter anderem beim <a href="http://anonym.to/?http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/?language=de" target="_blank">Chaos Computer Club</a>.</p>
<p>Fakt ist: Die Zensur mit der Internetsperre lässt sich leicht  umgehen. Wer sich mit einem Proxy oder alternativen DNS-Clients befasst,  wird sehr schnell fündig werden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Liste frei verwendbarer DNS-Server</strong><a name="dnsserver"> </a></h2>
<p>Die folgenden Nameserver können als Ersatz der Provider-eigenen  Nameserver verwendet werden (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Liste,  keine Garantie wie lange sie frei verfügbar sind)</p>
<ul>
<li>85.214.73.63 (anonymisierungsdienst.foebud.org)</li>
<li>204.152.184.76 (f.6to4-servers.net, ISC, USA)</li>
<li>2001:4f8:0:2::14 (f.6to4-servers.net, IPv6, ISC)</li>
<li>194.150.168.168 (dns.as250.net; anycast DNS!)</li>
<li>213.73.91.35 (dnscache.berlin.ccc.de)</li>
<li>80.237.196.2</li>
<li>194.95.202.198</li>
</ul>
<p>Eine <a href="http://anonym.to/?http://www.opennicproject.org/migrate"><img src="http://www.ccc.de/images/style/link-extern-blue.png" border="0" alt="[Externer Link]" />weitere Liste</a> wird vom <a href="http://anonym.to/?http://www.opennicproject.org/"><img src="http://www.ccc.de/images/style/link-extern-blue.png" border="0" alt="[Externer  Link]" />OpenNIC Project</a> –     einer Organisation zum  Aufbau eines von der ICANN alternativen DNS root     Systems –  betrieben.</p>
<p><a href="http://anonym.to/?http://zensurprovider.de/" target="_blank">Hir  eine Liste der Provider die Zensieren</a></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="425" height="344" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/1NNG5I6DBm0&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="425" height="344" src="http://www.youtube.com/v/1NNG5I6DBm0&amp;hl=de&amp;fs=1&amp;" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/1NNG5I6DBm0&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/1NNG5I6DBm0&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
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		<title>Hausdurchsuchung</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/04/20/hausdurchsuchung/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:10:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsgrundlage für Hausdurchsuchungen sind die §§ 102 ff. StPO. Diese Vorschriften schränken das in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Das Gesetz regelt ausführlich, wann und unter welchen genau beschriebenen Bedingungen in dieses grundsätzlich geschützte Rechtsgut eingedrungen werden darf: 1. Nur auf richterliche Anordnung. Lediglich bei Gefahr im Verzug auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="post-256">
<div>
<p>Rechtsgrundlage für Hausdurchsuchungen sind die §§ 102 ff. StPO. Diese Vorschriften schränken das in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Das Gesetz regelt ausführlich, wann und unter welchen genau beschriebenen Bedingungen in dieses grundsätzlich geschützte Rechtsgut eingedrungen werden darf:</p>
<p>1. Nur auf richterliche Anordnung. Lediglich bei Gefahr im Verzug auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder bestimmter Kriminalbeamter (§ 105 StPO);<br />
2. Nachts darf dies nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug angeordnet werden (S 10.1 StPO);<br />
3. Wenn kein Richter oder Staatsanwalt der Durchsuchung beiwohnt, so sind wenn möglich ein Gemeindebeamter oder zwei andere neutrale Zeugen zuzuziehen (9105 Abs. 2 StPO);<br />
4. Eine Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht nur dem Richter zu, es sei denn, der Betroffene ist mit der Durchsicht durch andere einverstanden (§ 110 StPO). Für den normalen Bürger, der keine einschlägigen Erfahrungen hat, liest sich das Gesetz wie ein Katalog von<br />
rechtsstaatlichen Garantien zur Wahrung seiner Wohn- und Lebenssphäre als Schutz vor polizeistaatlichen Eingriffen. Bestimmte Gesetzestexte sind reine Justizpropaganda. Mit ihnen soll bei allen, die sie lesen, der Glaube an die heile Justizwelt erhalten werden. Jeder, der Erfahrung mit Hausdurchsuchungen hat weiß, daß die Praxis anders aussieht. Die Ermittlungsbehörden bedienen sich dabei des Begriffes der “Gefahr im Verzug”. Was vom Gesetzestext her als Ausnahme formuliert ist, wird in der Praxis zur Regel. Ohne im Einzelnen näher zu begründen, woran die Gefahr zu sehen ist, wird unter Umgehung von Gericht und Gesetz in vielen Fällen so verfahren, als gäbe es weder Grundgesetz noch StPO. Der Rechtsbegriff “Gefahr im Verzug” wird zur leeren Legitimationsfloskel für rechtswidrige Ermittlungsmethoden:<br />
1. Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung einzulegen ist sinnlos, weil sie keine aufschiebende Wirkung hat. Da das Gericht aber erst entscheidet, wenn die Beamten längst über alle Berge sind, ist die Beschwerde gegenstandslos. Eine beendete Maßnahme läßt sich nicht mehr verhindern.<br />
2. Eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten etwa wegen Hausfriedensbruch im Amt oder wegen Nötigung ist sinnlos. Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft und der Kripo bearbeitet. Selbst wenn ein rechtlich denkender Staatsanwalt oder Kriminalbeamter diese Methoden für ungesetzlich halten sollte, so wird dieser doch nicht gegen seinen Chef, der wieder einen Chef hat, ein Verfahren durchsetzen können.</p>
<p><strong>ERFAHRUNGSBERICHT – HAUSDURCHSUCHUNG:</strong></p>
<p>Ich wache auf, weil jemand an der Tür rüttelt. Ich denke: Einbrecher! Dann ein kurzes<br />
Klingeln und ehe ich ganz wach bin und aufstehen kann, sind sie schon da. Ein<br />
Rollkommando der Polizei mit Maschinenpistolen im Anschlag stehen um mein Bett herum.<br />
Sofort fallen mir Zettel ein, Adressenlisten, Bücher, die verboten sein könnten. Immer<br />
dieses verdammte schlechte Gewissen. Sehe ich einen Polizisten auf mich zukommen,<br />
überlege ich sofort, ob ich irgend etwas falsch gemacht haben könnte. Vielleicht sind<br />
wieder Schriften von Zündel oder Walendy verboten – einen Moment lang scheint mir alles<br />
möglich. Dann komme ich wieder zu mir und frage, warum sie bei mir eine Durchsuchung<br />
machen. „Hier sind wir es, die Fragen stellen, das werden Sie schon früh genug erfahren.“<br />
Nun möchte ich den Durchsuchungsbefehl sehen. „Durchsuchungsbefehl?“ sagt einer höhnisch,<br />
„den brauchen wir nicht, Gefahr im Verzug.“ Einer bewacht das Telefon, und als ich<br />
verlange, mit meinem Anwalt zu telefonieren, heißt es „das könne ich später tun“. Sie<br />
benehmen sich so, als ob ich froh sein müßte, von ihnen überhaupt eine Antwort zu<br />
erhalten. Jeder einzelne von ihnen ein kleiner Machthaber. Aber wahrscheinlich haben sie selber<br />
Angst, vermuten ein Waffenlager oder so etwas, fühlen sich in Feindesland. Als würden sie<br />
erwarten, daß ihnen jeden Augenblick ein Partisan in den Rücken springt. Sie holen alle<br />
Bücher aus den Regalen herunter, wühlen in Zeitschriften, in Archiven, alten Fotomappen,<br />
persönlichen Briefen. Der Herr in Zivil, wohl der Staatsanwalt, will wissen, wer denn das<br />
auf dem Bild sei, von wem ich denn so viele Briefe bekomme. Als er keine Antwort bekommt,<br />
zeigt er auf die Tür eines etwas abgelegenen Zimmers, in dem eine Freundin wohnt, deren<br />
Namensschild auch an der Tür hängt. Er fragt, wessen Zimmer das sei. Ob er darauf eine<br />
Antwort erwartete, weiß ich nicht. Jedenfalls wollen sie mir jetzt wohl zeigen, was eine<br />
Harke ist. Sie brechen auch dieses Zimmer auf, reißen überall die Laken aus den Betten,<br />
heben die Matratzen hoch, zerren die Platten aus den Hüllen, in der Küche das ganze<br />
Geschirr aus den Regalen, das Besteck dazu und kippen zur Krönung noch Marmelade drüber.<br />
Sie stampfen durch die Wohnung, als wären sie hier zu Hause und machen einen Lärm, daß<br />
mir Angst und Bange wird. Die Nachbarn könnten sich aufregen und der Hauswirt uns kündigen. Endlich sind sie fertig. Ich bestehe darauf, daß ein Protokoll gemacht wird und<br />
bin froh, als sie wieder weg sind. Kurzum: Die Polizei stürmt Deine Wohnung bei Tag und Nacht, wie und wann sie will. Gefahr im Verzug ist immer. Zeugen sind „leider“ nie erreichbar. Anwalt? Was wollen Sie denn mit dem? Hilft nur noch eins: Die ganze Aktion wie einen Heuschreckenschwarm über sich ergehen lassen, damit der Schaden möglichst gering bleibt. Das kostet Nerven. Diesen Aufwand an Angst und Nervenkraft kannst Du gering halten, wenn Du von vornherein folgendes berücksichtigst: Es gehört zur Taktik der Polizei, Durchsuchungen zu einer Zeit durchzuführen, in der Du am wenigsten damit rechnest und am wenigsten widerstandsfähig bist. Auf diese Weise erhofft man sich Angstreaktionen von Dir, die als Ermittlungshinweise für die Polizei wertvoll sein könnten. Also kommt man am frühen Morgen vor dem Aufstehen. Es klingelt oder klopft an der Tür zu einer Zeit, in der nur gute Bekannte zu Dir wollen. Die Beamten stürzen schwer bewaffnet in unbegreiflichen Mengen an Dir vorbei und besetzen alle Räume in der Wohnung. Du siehst Uniformen neben Deinem Bett, Maschinenpistolen in der Küche, und wenn Du aufs Klo willst, mußt Du erst einen Beamten verscheuchen. Deine Wut wird durch Deine Ohnmacht gesteigert. Deine Hilflosigkeit macht Dir Angst. All diese Reaktionen stärken die Gegenseite. Mach Dich von Deinem inneren Zwang frei, indem Du Widerstand leistest. Äußere Empörung über Zweck und Recht der Aktion. Auch hier gilt: Nichts sagen! Auch wenn man die Sache dadurch verlängert; Du bist rechtlich nicht verpflichtet zu helfen. Am besten ist, wenn Du Dir in einer ruhigen Stunde mal überlegst, wie Du im Falle einer Durchsuchung reagierst. Dann bist Du mindestens gedanklich darauf vorbereitet und kannst Dich zu einer angemessenen Reaktion zwingen, da Du nicht lange nachzudenken brauchst. Versuche so zu reagieren, als geschehe das jeden Tag. Gib den Beamten nicht die Gelegenheit, sich daran zu weiden, wie Du Dich vor ihnen in Deinem Bett oder Nachtgewand schämst. Wenn sie schweinische Bemerkungen machen, so gehe nicht darauf ein. In ihrem Sadismus legen sie es gerade darauf an, Dich zu provozieren. Gib ihnen nicht die Ehre, in diesem provozierenden Spiel ihr Partner zu sein. Betrachte sie wie geschlechtslose Wesen, vor denen sich zu schämen überflüssig wäre. Womöglich ist es gerade ihre Angst vor dieser Geschlechtslosigkeit, die sie mit ihren Provokationen töten wollen. Du bist der Überlegene, wenn Du Dich nicht darauf einläßt. Geh in die Küche und koche Dir einen Kaffee. Lies die Zeitung und lenke Dich ab. Versuch nicht etwas „zu retten“. Das geht meistens schief. Auf solche Reaktionen ist die Polizei vorbereitet. Darin hat sie Erfahrung. Das lernt sie bereits auf der Polizeischule. Nach zwei Stunden spätestens sind sie wieder weg. Dann ist der Spuk vorbei und Du bist um eine Erfahrung reicher. Allerdings ist für Deine persönliche Ruhe einiges zu beachten:</p>
<p><strong>1. Verliere nie den Überblick über Sachen, die in Deiner Wohnung sind.<br />
2. Bewahre keine Sachen auf, die nicht unbedingt für Dich von Bedeutung sind.<br />
3. Lege keine Korrespondenzarchive an.<br />
4. Mach Dich frei von Souvenir- und Dokumentenfetischismus.</strong></p>
<p>Es gibt Kameraden, die schon jetzt dafür arbeiten, daß die spätere Geschichtsforschung möglichst lückenlos Material über unsere Aktivitäten erhält. Wer Adressen, Waffen usw. in seiner Wohnung aufbewahrt, zeigt damit, daß er nur noch in einer Hinsicht ernst zu nehmen ist: Als Gefahr für seine Kameraden und sich selbst. Hausdurchsuchungen kommen plötzlich. Sie kündigen sich nicht durch Sternzeichen und andere geheimnisvolle Zeichen an. Laß Dich nicht dazu überreden, für Unbekannte oder „gute Freunde“ Sachen in Deiner Wohnung unterzustellen, von denen Du nicht beurteilen kannst, wozu sie gut sind oder woher sie stammen. Nicht selten folgt solchen Provokationen die „fündige“ Hausdurchsuchung auf dem Fuße. Das ganze klingt, als sei das Ertragen einer Hausdurchsuchung ein Kinderspiel. Das ist es ganz bestimmt nicht. Kaltschnäuzig und besonnen zu bleiben kostet eine Menge Energie. Es ist nicht einfach, wenn Du zusehen mußt, wie die Beamten mit zynischen Bemerkungen Deine persönlichen Sachen durchschnüffeln, oder wie sie Sachen behandeln, die Dir wertvoll sind. Sie werfen Deine Bücher auf die Erde und schütteln sie, daß die Seiten fliegen. Es ist vorgekommen, daß sie Lebensmittel auf den Fußboden ausschütten, weil sich schließlich die gesuchten Sachen in den Tüten befinden könnten. Wer sich später dagegen erfolgreich zur Wehr setzen will, ist meist in Beweisschwierigkeiten. Sieh zu, daß es Leute gibt, die bezeugen können, in welchem Zustand Deine Wohnung sich gewöhnlich befindet und wie aufgeräumt sie ist.<br />
Wenn Du Kinder hast, überlege Dir jetzt schon einmal, was Du mit ihnen tust, falls die Polizei kommt. Kläre Deine Kinder darüber auf, was die Polizisten machen, wenn sie kommen, und wie man sich verhalten soll.<br />
Übrigens: Die Polizei kommt manchmal mehrmals hintereinander, weil sie denkt, man sei blöd und hole nach überstandener Gefahr jetzt all die gesuchten Sachen hervor. Auch das ist Routine und darf Dich nicht aus der Fassung bringen.</p>
</div>
</div>
<p><object width="640" height="480"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/a0n1PNpB00g?version=3&amp;hl=de_DE"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/a0n1PNpB00g?version=3&amp;hl=de_DE" type="application/x-shockwave-flash" width="640" height="480" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Digitale Hausdurchsuchungen</title>
		<link>http://www.krefelder-forum.de/2010/04/20/digitale-hausdurchsuchungen-2/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:10:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Digitale Hausdurchsuchungen durch Geheimdienstgesetze bestätigt Obwohl das Bundesverfassungsgericht die digitale Hausdurchsuchung unlängst als unzulässig abwies, erklärte Peter Altmeier (CDU) ob einer Anfrage, dass man die Rechtsgrundlagen für digitale Hausdurchsuchungen bereits besitze. Dass das Bundesverfassungsgericht da anderer Ansicht ist, interessiert ohnehin niemanden, und notfalls werden halt einfach ein paar Gesetze verändert. Altmeier führte aus, dass es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Digitale Hausdurchsuchungen durch Geheimdienstgesetze bestätigt</p>
<p>Obwohl das Bundesverfassungsgericht die digitale Hausdurchsuchung  unlängst als unzulässig abwies, erklärte Peter Altmeier (CDU) ob einer  Anfrage, dass man die Rechtsgrundlagen für digitale Hausdurchsuchungen  bereits besitze. Dass das Bundesverfassungsgericht da anderer Ansicht  ist, interessiert ohnehin niemanden, und notfalls werden halt einfach  ein paar Gesetze verändert. Altmeier führte aus, dass es dem  Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem  Militärischen Abschirmdienst (MAD) ausdrücklich gestatt sei digitale  Hausdurchsuchungen durchzuführen.</p>
<p>Altmeier bezieht sich dabei auf das Bundesverfassungsschutgesetz (1),  das Militärische Abschirmdienstgesetz (2) und auf das  Bundesnachrichtendienstgesetz (3). Alle drei Verordnungen scheinen für  die Bundesregierung über dem Grundgesetz zu stehen. Die zuständigen  Paragraphen sind wie üblich schwammig formuliert, sodass sich eigentlich  alles und jeder überwachen läßt, wenn man es nur richtig formuliert.</p>
<p>Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, erklärte  indes: „Eine polizeiliche Online-Durchsuchung ist kein Hacking“, da sie  ein polizeiliches Werkzeug sei, „das im Einzelfall gegen tatverdächtige  Schwerstkriminelle zum Einsatz kommen kann – kontrolliert und  hochprofessionell.“ Ziercke möchte aber die Privatanwender beruhigen, da  man durch den Einsatz von nicht näher bezeichneten “Schlüsselbegriffen”  private Daten gar nicht einsehe.</p>
<p>Entweder versteht Ziercke nicht das Verifikationsprinzip und das  Falsifikationsprinzip, das derartige Schlüsselbegriffe erst ermöglicht,  oder er spricht aus kühler Überlegung um den ahnungslosen Bürger zu  täuschen. Das Verifikationsprinzip geht davon aus, dass man eine  bestimmte Größe (hier: private Daten) nicht gezielt ignorieren kann,  wenn man sie nicht kennt. Beim Falsifikationsprinzip hingegen müßte eine  bestimmte Größe (hier: die für die Fahndung interessanten Daten)  vollkommen bekannt sein um eine andere Größe, die privaten Daten  auszuschließen.</p>
<p>An einer gleichartigen Quadratur des Kreises versucht sich Ziercke  allerdings auch, wenn er behauptet, dass eine Online-Durchsuchung kein  Hacking sei, da es gezielt sei und keine Sicherheitslücken ausnutze. So  ist ein Einbrecher also auch kein Einbrecher, wenn er gezielt nur Häuser  von Reichen auswählt und durch die Vordertüre in das Haus eindringt  anstatt durch eine Hintertüre. Der Begriff „Hacking“ ist ohnehin eine  Fehlinterpretation Zierckes. So sind die Verfassungsschnüffler doch  bestenfalls Cracker und gewöhnliche Script-Kiddies.</p>
<p>Und wenn erstmal alle Terroristen und alle Andersdenkenden  weggesperrt sind, eignet sich der Bundestrojaner hervorragend zur  Industriespionage, aber das nur nebenbei.</p>
<p>(1) Bundesverfassungsschutzgesetz:</p>
<p>§ 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz</p>
<p>(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden,  Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie  den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen,  Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden.  Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die  Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen  regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministers  des Innern, der die Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.</p>
<p>§ 9 Besondere Formen der Datenerhebung</p>
<p>(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen,  insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß § 8 Abs. 2  erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß</p>
<p>1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder  Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher  Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder</p>
<p>2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände  und Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen  sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich  ist.</p>
<p>Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des  Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende  Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel  anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder  durch eine Auskunft nach § 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die  Anwendung eines Mittels gemäß § 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar außer  Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die  Maßnahme ist unverzüglich zu beenden. wenn ihr Zweck erreicht ist oder  sich Anhaltspunkte dafür ergeben, daß er nicht oder nicht auf diese  Weise erreicht werden kann.</p>
<p>(2) Militärisches Abschirmdienstgesetz:</p>
<p>§ 4 Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes</p>
<p>(1) Der Militärische Abschirmdienst darf die zur Erfüllung seiner  Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener  Daten erheben, verarbeiten und nutzen nach § 8 des  Bundesverfassungsschutzgesetzes, soweit nicht die anzuwendenden  Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in  diesem Gesetz entgegenstehen. Er ist nicht befugt, personenbezogene  Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 2 zu erheben. § 8 Abs.  2 Satz 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung;  die Zustimmung zur Dienstanweisung erteilt das Bundesministerium der  Verteidigung.</p>
<p>§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung</p>
<p>Der Militärische Abschirmdienst darf Informationen, insbesondere  personenbezogene Daten, nach § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes  erheben, soweit es</p>
<p>1. zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1  sowie zur Erforschung der dazu erforderlichen Quellen oder</p>
<p>2. zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und  Quellen des Militärischen Abschirmdienstes gegen sicherheitsgefährdende  oder geheimdienstliche Tätigkeiten, auch nach § 2 Abs. 2, erforderlich  ist; § 9 Abs. 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet  entsprechende Anwendung.</p>
<p>(3) Bundesnachrichtendienstgesetz:</p>
<p>§ 3 Besondere Formen der Datenerhebung</p>
<p>Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von  Informationen einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß § 8  Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die  Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben  erforderlich ist. § 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist  entsprechend anzuwenden.</p>
</div>
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		<title>Sicherheit</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 17:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>krefeld</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Jahren ist es in der angeblichen Demokratie immer schwerer geworden, frei seine Meinung zu äußern. Bürgerrechtler werden mit fadenscheinigsten Begründungen von Diskussionen ausgeschlossen. Parteien, die eine andere Vorstellung haben als die heutigen Systemparteien, droht man mit Verboten. Personen, die eine andere Meinung zu gewissen geschichtlichen Ereignissen haben, werden mit Haftstrafen weggesperrt. Unsere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="post-11">
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<p>In den letzten Jahren ist es in der angeblichen Demokratie immer  schwerer geworden, frei seine Meinung zu äußern. Bürgerrechtler werden  mit fadenscheinigsten Begründungen von Diskussionen ausgeschlossen.  Parteien, die eine andere Vorstellung haben als die heutigen  Systemparteien, droht man mit Verboten.</p>
<p>Personen, die eine andere Meinung zu gewissen geschichtlichen  Ereignissen haben, werden mit Haftstrafen weggesperrt.</p>
<p>Unsere Herrschenden handeln ganz nach dem Motto: Warum noch eine  Opposition, wenn wir doch in einer Demokratie leben.</p>
<p>Deshalb kann es heute jeden Bürgerrechtler in der BRD treffen.  Ein  gewisses  Grundwissen im Umgang mit diesen Behörden ist deshalb von  Vorteil.</p>
<p>Wir empfehlen jedem, der Wert auf ein freies Wort in einem freien  Land legt, sich diese Broschüre herunterzuladen, und durchzulesen.</p>
<p><a href="../downloads/dein_verhalten_vor_polizei_und_justitz.pdf">dein  verhalten vor polizei und justitz.pdf</a></p>
<p>Weiter empfehlen wir die Weltnetzseite:</p>
<p><a href="http://anonym.to/?http://www.deutsches-rechtsbuero.de/" target="_blank">http://www.deutsches-rechtsbuero.de/</a></p>
<p>Alternativ kann man die PDF Datei auch <a href="http://anonym.to/?http://hamstershare.com/dload/2e90dd772bf37efd88ed979eb04fff79" target="_blank">hier</a> herunterladen</p>
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