Der Staatsparteienstaat reagiert: Aktionsprogramm gegen Dissidenten und Bürgerrechtler

Presseinformation des NRW-Innenministeriums   

Das Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus umfasst acht Punkte:


1. Alle Straftaten von Rechtsextremisten statistisch erfassen
Alle Straftaten von Rechtsextremisten sollen in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen werden. Dies gilt für eine Volksverhetzung gleichermaßen wie für einen Ladendiebstahl. „Wir wollen genau wissen, welche Taten diese Leute verüben. Straftaten von Rechtsextremisten müssen auch als Straftaten von Rechtsextremisten benannt werden“, sagte Jäger. „Mit neuen bundeseinheitlichen Erfassungskriterien erhalten wir ein klareres Bild über ihre sämtlichen kriminellen Aktivitäten. Dann können wir die Rechtsextremisten besser ins Visier nehmen.“ NRW will dazu eine Initiative in der Innenministerkonferenz starten. Bislang werden Straftaten Rechtsextremisten nur dann zugeordnet, wenn sie politisch motiviert sind. Über ihre allgemeinkriminellen Taten gibt es bisher keine Übersicht.

2. Polizei personell und organisatorisch verstärken
Im Landeskriminalamt NRW wird ein Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus eingerichtet, das alle relevanten Informationen zusammenführt und bewertet. In besonderen Fällen übernimmt das Kompetenzzentrum zentral die Ermittlungen. In den vier Polizeibehörden Dortmund, Aachen, Wuppertal und Köln, wo es Brennpunkte rechtsmotivierter Kriminalität gibt, werden Sonderkommissionen eingerichtet. Dazu werden insgesamt 35 zusätzliche Ermittlerinnen und Ermittler bereit gestellt.

3. Rechtsextremisten aus der Anonymität herausholen
Alle Personen der rechtsextremistischen Szene sollen konsequent aus der Anonymität geholt werden. Deshalb beschaffen die Sicherheitsbehörden zukünftig mehr Informationen über gewaltbereite Personen anstatt lediglich die Organisation im Blick zu haben. „Wir beobachten nicht nur die Kameradschaft, sondern deren Kameraden“, erklärte Jäger.

4. Kontrolldruck auf die rechtsextremistische Szene steigern
Die Polizei wird Szene-Treffpunkte und Rechtsextremisten kontrollieren, wann immer sich eine rechtliche Möglichkeit dazu bietet. „Wir wollen der rechtsextremistischen Szene keinen Fußbreit Raum lassen. Wo immer Rechtsextremisten auftauchen, werden wir sie in den Fokus nehmen“, machte der Innenminister deutlich.

5. Ermittlungsdruck auf rechtsextremistische Straftäter erhöhen
Polizei und Staatsanwaltschaften werden den Ermittlungsdruck auf Täter der rechtsextremistischen Szene maximal erhöhen. Der Polizeiliche Staatsschutz wird alle Straftaten – also auch allgemeinkriminelle – von gewaltbereiten Rechtsextremisten täterbezogen bearbeiten. „Zukünftig wird immer derselbe Ermittler für einen solchen Straftäter zuständig sein. So werden Erkenntnisse über jeden einzelnen Rechtsextremisten an einer Stelle gebündelt“, erklärte Jäger.

6. Keine legalen Waffen für Rechtsextremisten 
Rechtsextremisten sollen keine legalen Schusswaffen besitzen dürfen. „Deshalb wird NRW im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Waffengesetzes starten“, erklärte Innenminister Jäger. Bisher gibt es keine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzämtern, um Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit des Antragstellers einer waffenrechtlichen Erlaubnis erlangen zu können. „Der Verfassungsschutz verfügt über genaueres Wissen über rechtsextremistische Bestrebungen, die die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers begründen. Deshalb muss der Verfassungsschutz zukünftig immer bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung beteiligt werden“, forderte der Minister. Nach dem Waffengesetz gelten Antragsteller wie Waffenbesitzer als unzuverlässig, wenn sie Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgen oder unterstützen.

7. Vorbeugung und Aufklärung verstärken
Kinder und Jugendliche sollen davor bewahrt werden, in die rechts­extremistische Szene abzurutschen. Daher wird das Bildungsangebot zum Thema Rechtsextremismus für  Lehrkräfte verstärkt und die Aufklärungsangebote für Jugendinitiativen, Kirchen, Sportvereine sowie  für Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten ausgebaut. Die Vernetzung aller relevanten Partner auf kommunaler Ebene wird gefördert. „Wir wollen noch deutlicher über die Gefahren von Rechtsextremismus aufklären und Radikalisierungen frühzeitig entgegenwirken“, machte Minister Jäger deutlich.

8. Aussteigerprogramm ausbauen
Die Angebote zum Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene werden nochmals intensiviert. Dazu wird das Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten ausgeweitet und mehr Aussteigerbetreuer eingesetzt. Szeneangehörige werden zukünftig auch direkt angesprochen, um sie für einen Ausstieg zu gewinnen. Nach wie vor können sich Aussteigewillige bei der HelpLine „Aktiv gegen Rechts“ 0180-3100110 melden.

 

Quelle: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Schutz_und_Sicherheit/111222achtpunkteprogre_.pdf