Historiker vor Gericht

In Düsseldorf stehen zwei Historiker vor Gericht. Sie werden beschuldigt, eine wissenschaftliche Diskussion über die Zahl der Holokaust-Opfer geführt zu haben. Überraschenderweise kommen sie mit der milden Strafe von jeweils zwei Jahren Gefängnis davon. Im Urteil wird diese Milde folgendermaßen begründet: „Angesichts der Verwerflichkeit der Tat ist zwar eine wesentlich härtere Strafe angemessen. Doch habe das Gericht als strafmildernd gelten lassen, daß den Angeklagten ihre Täterschaft in keiner Weise nachgewiesen werden konnte.“