Erlebniswelt verfassungsfeindlicher Verfassungsschutz

Geschehen in Krefeld am 20. November 2008

Das Jugendamt der Stadt Krefeld hatte für den 20. November öffentlich zum Thema „Erlebnis­welt Rechtsextremismus – Menschenverachtung mit Unterhaltungswert“ in die Volkshochschule Krefeld eingeladen. „Interessierte BürgerInnen, Eltern und MultiplikatorInnen“ konnten sich mit Namen und Adresse beim „Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung“ der Stadt­verwaltung Krefeld zur kostenlosen Teilnahme anmelden.

Rund drei Stunden vor der Veranstaltung wurden eine Reihe Angemeldeter schriftlich oder tele­fonisch vom Jugendamt ausgeladen (siehe Informationsblatt für die VHS auf dieser Internet­seite ). Hatten die hochbezahlten professionellen und aufwendig geschulten Verfassungs- und Jugendschützer Angst vor unbequemen Meinungen und Fragen?!

Nach Artikel fünf des Grundgesetzes gilt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehin­dert zu unterrichten. … Eine Zensur findet nicht statt.“ Nach Artikel drei gilt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ In § 6 Versammlungsgesetz ist unabhängig davon geregelt: „Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versamm­lung ausgeschlossen werden.“

Fazit, der hauptamtliche Verfassungsschützer und Lehrbeauftragte Dr. Thomas Pfeiffer setzt im Verein mit dem Leiter des Amtes für Jugendhilfe der Stadt Krefeld, Hr. Axnich, und seiner Mit­arbeiterin Fr. Plüm das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz der BRD außer Kraft. Derar­tige Staatsstreiche durch Verwaltung und Staatsparteien häufen sich im real existierenden Staats­parteienstaat immer mehr. Nach Artikel zwanzig des Grundgesetzes der BRD gilt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Bei den Grundgesetzfeinden im Amte herrscht offensichtlich der Geist: Bürgerliche und demo­kratische Grundrechte gelten nur für Demokraten – wer Demokrat ist, bestimmen wir. Wer das nicht akzeptiert, wird entfernt, demnächst vielleicht in ein Demokratisierungslager. Dem Grund­gesetzauftrag zum Widerstand haben life am Ort des Grundgesetzbruches eine Reihe von Ver­tretern des Krefelder Forums Freies Deutschland Folge geleistet: wehret den Anfängen!

Peinlich nur, daß die meisten der rund fünfzig Versammlungsteilnehmer diesen eklatanten Grundgesetzbruch passiv oder aktiv unterstützt haben. Dererlei obrigkeitsstaatliche Gesinnung hat leider Tradition in Deutschland. Die Chance zu prüfen, was die Bürgerrechtler, die angebli­chen Rechtsextremisten oder Neonazis, wirklich denken und zu sagen haben, stört offensichtlich die geistige oder geistliche Andacht, wenn beispielsweise ein Dr. Pfeiffer vollsynthetische Rechtsextremisten vorführt. In vergleichbarer Art und Weise hat die Kirche früher den Teufel an die Wand gemalt.

Sechs Bürgerrechtler wurden zunächst aus dem Raum verwiesen, in dem die städtische Veran­staltung Gast der VHS war. Die Veranstalter, Dr. Pfeiffer, Hr. Axnich und Fr. Plüm, ließen sich mit Berufung auf das Hausrecht auf kein Argument ein und auf keinen Hinweis auf das Grund­gesetz. So sind Verfassungs- und Grundgesetzfeinde eben.

Nachdem die Bürgerrechtler ihre Argumente mit Hilfe eines noch druckwarmen Dokumentati­onsblattes (siehe diesen Internetauftritt) an die für die Namens- und Gesichtskontrolle Schlange stehenden Gäste gebracht hatten, schritt der Staatsschutz ein. Angeblich im Auftrage der Volks­hochschule Krefeld verwiesen die Kriminalhauptkommissare Knöllinger und van den Bongard sechs Aufrechte auch aus dem VHS-Gebäude. Beihilfe im Amt zum Grundgesetzes- und Geset­zesbruch! Den beiden Politpolizisten wurde und wird wiederholt empfohlen, Widerstand zu lei­sten und sich zur regulären Polizei versetzen zu lassen, beispielsweise zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität. Der Ehre halber muß festgestellt werden, daß die Volkshochschule nicht erkennbar an den grundgesetz- und verfassungsfeindlichen Aktivitäten beteiligt war. Die Bereit­stellung eines Raumes für eine Veranstaltung der Stadtverwaltung kann ihr nicht vorgeworfen werden.

Nachdem alle erkannten Bürgerrechtler den Saal verlassen hatten, konnte Dr. Thomas Pfeiffer mit Bild und Ton unterlegt darlegen: alle Rechten seien Gewalttäter und wollen diese unsere wertvolle Demokratie abschaffen. Es wurden Lieder und Videos vorgespielt, um zu unterstrei­chen, welche menschenverachtende Politik hinter diesen Rechten steckt. In der anschließenden Diskussion wurden die üblichen Fragen gestellt: Wie viele Nazis gibt es? Wie kann ich mein Kind schützen? Wie bekommen diese Nazis ihr Geld?

Aber unter den Besuchern, zu rund achtzig Prozent Frauen, gab es auch einige Aufrechte (nicht nur Vertreter des Krefelder Forums), die die Rauswürfe der “Nazis” für falsch hielten. In einem Beitrag wurde dem „Verfassungsschützer“ vorgehalten, daß man heute die Nazis ausgrenze und morgen seien es vielleicht Schwule oder Lesben. Wer solle bitte entscheiden, mit wem man reden dürfe und mit wem nicht? Dr. Pfeiffer fand diese Aussage falsch, man könne Nazis doch nicht mit Schwulen vergleichen.

In einem weiteren Beitrag berief sich ein Besucher auf die Kanzlerin, nach der man mit den Muslimen und nicht über sie reden solle. Dies sei doch auch auf die NPD zu übertragen. Dr. Pfeiffer versuchte darauf hin den Besuchern zu erklären, warum die Bürgerrechtler, alias die Rechten, nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen dürften: diese Leute seien nicht hier um zu diskutieren, sie wollten die Veranstaltung sprengen. Die VHS Krefeld habe in der Vergangenheit schon öfters Besuch von solchen Leuten gehabt. Die anwesenden Gutmenschen glaubten natür­lich den Amtsträgern.

Wahr ist, daß Vertreter des Krefelder Forums Freies Deutschland noch nie eine Veranstaltung gesprengt haben. Sie wollen Argumente und nicht Gewalt wirken lassen. Sie betreiben mit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen eine Art Rednerschulung. Und sie überzeugen sich und andere immer wieder von der Einfältigkeit selbst der höchsten Vertreter des Staatsparteienstaa­tes. Wahr ist allerdings, daß der hauptamtliche Rechtsextremismusmärchenerzähler und Diplom-Sozialwissenschafter Günter Semmler einmal spontan Reißaus genommen hat, als er erkannte, daß Forumsmitglieder nach seinen Ausführungen die Diskussion mit Argumenten anreicherten. Wahr ist allerdings, daß Dr. Klaus-Peter Hufer, Buchautor und Handlungsreisender in Sachen „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“, in einer Veranstaltung just zu diesem Thema die Veranstaltung vorzeitig beendet und jede Diskussion abgesagt hat – anstatt diese Gelegenheit zum Argumentationstraining zu nutzen. Neu ist allerdings der vorbeugende Ver­sammlungsverweis durch Pfeiffer, Axnich und Plüm. Wie schwach fühlen sich diese „Verfas­sungs-“ und „Jugendschützer“ selbst bei Anwesenheit mehrerer „Staatsschützer“, die bei jegli­cher realer Störung sofort polizeilich eingreifen würden. Vor rund hundertfünfzig Jahren hieß es einmal: „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten.“

Ein großer Dank geht an Frau Plüm vom Amt für Jugendhilfe der Stadt Krefeld, die zum Abschluß der Versammlung die Internetadresse des Krefelder Forums bekanntgab.

Nach der Anmeldung des argumentativen Notstandes des Verfassungsschutzes durch den Ver­fassungsschutz setzten Dr. Höfs mit den Freunden vom Forum, die nicht im Saale sitzen durften, die Verteilung des Informationsblattes vor den Türen der Volkshochschule fort. Währenddessen meldete der ebenfalls zu Frischluft verurteilte NPD-Kreisvorsitzende Lars Spönlein eine Spon­tandemonstration an und konnte dazu eine Reihe Parteimitglieder herbeirufen. Als diese Nach­richt den Saal erreichte, wurden manche auf einmal sehr ruhig und fragten nach der Zahl der Demonstranten. Fast alle Versammlungsteilnehmer verdrückten sich wie amtlich empfohlen durch den Seiteneingang, obwohl sich vor der VHS ähnlich viele Polizisten wie NPD-Mitglieder aufhielten. So war Dr. Pfeiffer doch noch erfolgreich mit seinen Warnungen vor den rechten Gewalttätern.

Wehret den Anfängen – gerade weil Staatsstreich von oben und Grundgesetz- und Verfassungs­bruch der Staatsorgane keine Anfänge mehr sind. Wehret den Anfängen muß zuallererst politisch geschehen. Das Krefelder Forum Freies Deutschland (und vielleicht auch die NPD) wird in die­sem so eklatanten Falle auch juristisch vorgehen. Dies ist in Krefeld nicht sehr erfolgverspre­chend. Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gegen Dr. Höfs mußte erst bis zum Verfas­sungsgericht nach Karlsruhe gehen, um wegen Verfassungswidrigkeit und unsauberer Begrün­dung einkassiert zu werden. Hinter solchen Urteilen stehen Richter und Staatsanwälte mit grund­gesetzfeindlicher Gesinnung. In Krefeld sind vordergründig die Namen der nach wie vor amts­waltenden Herren Schwenzer, Amtsrichter, und Menden, Oberstaatsanwalt, zu nennen, siehe auch die Dokumente im Internetauftritt des Krefelder Forums.