VHS und Jugendamt in Krefeld

“Im freiheitlichsten Deutschen Staat, den es je auf bundesrepublikanischem Boden gegeben hat, ist es nach den vorliegenden Dokumenten für Polizisten und Städtische Beamte bzw. Angestellte eine Selbstverständlichkeit, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten. Dies wird von deren Vorgesetzten und der Staatsanwaltschaft durch aktive Passivität unterstützt. Kein Wunder, der selbe Staatsanwalt sichert regelmäßig die Meinungsfreiheit durch juristisch-politische Verfolgung unliebsamer Personen und Meinungen. Die Krefelder Justizbehörden sind beim Bundesgrundgesetzgericht wegen wiederholter Mißachtung der grundgesetzlich garantierten Freiheiten auffällig. Dies ist die wahre Verfassungs- und sogar Grundgesetzfeindlichkeit in der BRD. Aufgrund dieser Tatsachen wird zunächst aushilfsweise das zuständige Verwaltungsgericht angerufen.”

Aktennotiz

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Polizeipraesident Furth

Alle Dateien zum Fall finden Sie hier . alternative

Aktennotiz vom 18.12.2008 betr. Hausverbot VHS durch Jugendamt KR

Besuch bei Fr. Plüm, Jugendamt der Stadt Krefeld, Rathaus Krefeld, von-der-Leyen-Platz 1.

Besucher: Dr. Hans-Ulrich Höfs und M#### H####, Krefelder Forum Freies Deutschland.

Donnerstag, den 18.12.2008, um 14:10 Uhr.

Fr. Plüms Vorgesetzter Axnick war nicht erreichbar.

Zeugin ohne äußere Beteiligung war die Zimmerkollegin von Fr. Plüm – Name unbekannt.

Fr. Plüm weigerte sich wiederholt, mit den Besuchern zu reden, redete trotzdem, jedoch nicht zur Sache.

Höfs erklärte, daß er und Hr. H### wegen des vom Jugendamt, namentlich Hr. Axnick und Fr. Plüm, am 20.11.2008 in der Veranstaltung „Erlebniswelt Rechtsextremismus” in der VHS KR über zwei Staatsschützer durchgesetzten Hausverbotes erschienen seien. Dieses Hausverbot sei grundgesetzwidrig und ein Gesetzesverstoß. Dies sei ihr über die Lektüre der Internetseite des KFFD bekannt. Dieser Feststellung wurde nicht widersprochen. Höfs überreichte Fr. Plüm dazu jeweils eine Kopie

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des Urteils des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe 6 K 3221/06

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des Internetartikels „Aufgeschlossene Gesellschaft” von Kai von Appen aus taz.de vom 22.07.2008

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des Internetartikels „Gericht verbietet den Ausschluß von Nazis” von Rodriguez aus Indymedia.org vom 22.07.2008

Hinweis: Höfs und H### gehören zu den bei der o. a. Gelegenheit des Hauses verwiesenen Personen. Zumindest an Höfs konnte sich Plüm offensichtlich erinnern.

Höfs und H### kritisierten insbesondere die Art und Weise, sich Neonazis/Rechtsextremisten zu „malen” wie man sie gerne hätte, aber nicht mit diesen reden zu können oder zu wollen, trotz „Argumentationstrainings gegen Stammtischparolen”. Eine weitere Unverfrorenheit sei es, ohne inhaltliche Diskussion Menschen als Nazis/Neonazis/Rechtsextremisten/… zu bezeichnen.

Fr. Plüm verwies wiederholt darauf, daß sie alleine nichts sagen wolle, trotz der Anwesenheit ihrer Kollegin, und bot ein terminiertes Gespräch an.

Höfs stellte fest, daß er

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eine Entschuldigung des verantwortlichen Jugendamtes erwarte und verlange

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und eine Erklärung, daß man ähnliches nie wieder tun werde.

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Ansonsten müsse er juristische Maßnahmen ergreifen obwohl er eine politische Regelung anstrebe.

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Die juristischen Maßnahmen würden die KHK Knöllinger und van den Bongard, die das Hausverbot durchgesetzt hatten, einschließen.

Höfs überreichte seine Karte und forderte Fr Plüm auf, ihm Terminvorschläge für das gemein­same Gespräch zu machen. Seine TOP seien die o. a.; darüber hinaus stünde er für jeden sinnvoll zu diskutierenden weiteren TOP zur Verfügung.

Kommentar: Es ist bemerkenswert, daß es einer Beamtin oder Angestellten der Stadt Krefeld offensichtlich nicht möglich ist, spontan zuzusichern, sich an Recht und Gesetz zu halten.

Gez.: Dr. Hans-Ulrich Höfs M### H###

Strafanzeige

Wegen des massiven Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, insbesondere hin­sichtlich dessen § 6, und darüber hinaus zur Prüfung auf die Verletzung weiterer Rechtsbestim­mungen, insbesondere von

Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz BRD in Verbindung mit

Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz BRD bzw.

Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz BRD bzw.

Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz BRD

wird hiermit Anzeige zur juristischen, strafrechtlichen und ggf. disziplinarischen Würdigung gestellt.

Die Anzeige richtet sich gegen

a) Hr. Axnick und Fr. Plüm vom Jugendamt der Stadt Krefeld,

b) Hr. Dr. Pfeiffer vom sogenannten Verfassungsschutz NRW,

c) Hr KR Wessel vom Staatsschutz Krefeld,

d) Hr. KHK Knöllinger und Hr. KHK van den Bongard vom Staatsschutz Krefeld.

Die Personen nach a) finden sich unter folgender Dienstadresse:

Rathaus der Stadt Krefeld, von der Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld.

Die Person nach b) findet sich unter folgender Dienstadresse:

Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf.

Die Personen nach c) und d) finden sich unter folgender Dienstadresse:

Wache des Staatsschutzes in Krefeld, Arndtstraße 60, 47829 Krefeld.

Möglicherweise ist ein Name nicht korrekt geschrieben. Dann müßte dieser bzw. die betreffende Person aufgrund der Umstände über ihren Dienstherrn ermittelt werden.

Zeugen und Betroffene:

1) Dr. Hans-Ulrich Höfs, Mauritzstraße 20, 47829 Krefeld,

2) L### S###, #########, 47798 Krefeld,

3) M### H###, ########, 47798 Krefeld.

Meinungsaustausch

Sehr geehrter Herr Furth!

Zunächst darf ich mich kurz vorstellen. Ich bin der Gründer des Krefelder Forums Freies Deutschland und werde häufig als dessen Sprecher bezeichnet. Das KFFD ist die überparteili­che nationalistische Formation und Bürgerrechtsbewegung im Raum Krefeld, siehe auch unse­ren Internetauftritt http://www.krefelder-forum.de.

Mit Interesse habe ich Ihr Interview in der Westdeutschen Zeitung vom 2. Januar gelesen. Vor allem bin ich von Ihrer abwägenden und sachlichen Haltung angetan.

Deshalb möchte ich Ihnen einen Meinungsaustausch vorschlagen. Meine sich räumlich auf Kre­feld und Umgebung beziehenden Themenvorschläge sind:

– Das Verhältnis von Polizei und nationaler Opposition im allgemeinen,

– Die Sicherung des inneren Friedens und des Rechts,

– Das gesetzeswidrige Verhalten des Staatsschutzes bei der Veranstaltung des Jugendamtes in der VHS am 20. November 2008.

Ihren möglichen Themenvorschlägen stehe ich offen gegenüber.

Sofern Sie auf meine Anregung eingehen sollten, bitte ich um einige Terminvorschläge zur Auswahl, vorzugsweise nachmittags. Wir könnten uns in Ihren Diensträumen oder einem neu­tralen Lokal Ihrer Wahl treffen. Ich werde voraussichtlich durch einen Kameraden begleitet. Auch Sie werden sicherlich Begleitung haben. Ich bin in keiner Weise befugt und in der Lage für die NPD zu sprechen und hätte deshalb keine Einwände, falls Sie die NPD in den Mei­nungsaustausch einbeziehen wollen. Falls gewünscht, sichere ich Ihnen Vertraulichkeit über das Gespräch als solchem bzw. über die Inhalte zu.

Ich darf erwähnen, daß ich zunächst mit Hr. Wessel vom Staatsschutz ein entsprechendes Gespräch gesucht habe. Ich bin bei ihm jedoch völlig abgeblitzt. Sollte er ein Gesprächsverbot haben oder Angst vor einem freien Meinungsaustausch? Erklärlich wird dieses Verhalten jedoch durch seinen Befehl zur gesetzeswidrigen Durchsetzung des Hausverbotes an seine sich in der VHS aufhaltenden Mitarbeiter.