Kinderschänderunion: Schadensersatz wegen Sicherungsverwahrung

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstritten drei verurteilte Sexualstraftäter nun Schadensersatzzahlungen in Höhe von 125.000 Euro, weil sie nach Abbüßung ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung kamen. Zum Vorstrafenregister der Kläger gehört neben Vergewaltigung auch der sexuelle Mißbrauch von Kindern. Verwundern braucht dieses Urteil freilich nicht, sitzen im europäischen Parlament doch genügend Abgeordnete, die einschlägige Erfahrungen im Mißbrauch von Kindern haben. Dazu gehört auch der Grünen-Abgeordnete Daniel Cohn-Bendit, der in seiner Autobiographie detailliert den Mißbrauch von Kindern rechtfertigt.

Bezahlt wird die Entschädigung wie üblich durch den deutschen Steuerzahler.

In anderen Ländern geht man nicht ganz so höflich mit verurteilten Kinderschändern um, aber der Iran ist ja auch böse und nicht so toll und offen wie unsere Demokratie:

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Anscheinend handelt es sich hierbei um ein Vorgehen, das auch viele Deutsche unterstützen, weswegen die Welt in üblicher Manier die Kommentarfunktion geschlossen und Hunderte von Kommentaren gelöscht hat. Es kann nunmal nicht sein, was nicht sein darf

Quellen.

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