Er hat zum Haß aufgestachelt

RP 21. Januar 2008

Pfiffe beim Urteil gegen Dr. Hofs: 7200 Mark Strafe

Von JÖRG BASFELD

Das Urteil wurde mit lauten „Pfui!”-Rufen aus der rechten Zuhörerecke quittiert: Wegen Volksverhetzung in einem gegen Türken gerichteten Flugblatt muß Dr. Hans-Ulrich Hofs (43), Sprecher des,,Krefelder Forums Freies Deutschland” und ehemaliger Vorsitzender der Republikaner. 7200 Mark an die Staatskasse zahlen. Das Amtsgericht erkannte damit gestern auf die gesetzliche Mindeststrafe, es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anfang des Jahres in einem Strafbefehl noch 9000 Mark gefordert hatte. Mildernd wertete Justitia. daß sich die Tat „am unteren Rand (Wr Strafwürdigekit bewegt'” habe und daß Höfs bisher straffrei durchs Lebe:: gangen sei. Der gar nicht einsichtige Verurteilte („Mir gebührt ‘ Freispruch!”) und sein Verteidiger, der ebenfalls allein Freispruch für angemessen hielt, wollen nun die nächsthöhere Instanz bemühen. Staub aufgewirbelt

Der Fall hat bereits mehr Staub aufgewirbelt und Feindseligkeit geschürt, als Hofs und seine Anhänger glauben machen wollen. Er sieht sich nach wie vor in der Rolle des von einer rachelüsternen Staatsgewalt verfolgten Kämpfers für die Rechte Deutscher gegenüber „ausländischen Gästen”. In seinem Pamphlet hatte er nach einer Schlägerei zwischen einer türkischen und einer deutschen Familie in einem Haus an der Kaiserstraße in kräftigen Lettern vom Leder gezogen: Von „Terror von Türken”, einem türkischen „Rollkommando” und „ethnischer Säuberung an Deutschen” war da zu lesen – unter anderem. Auch wenn Hofs’ Verteidiger gestern durch Zeugenvorladung den Beweis anzutreten versuchte, daß die wahren Schuldigen wirklich die Türken gewesen seien – darauf karr. i:s in diesem Verfahren letztlich nicht an. Einzig und allein zu klären blieb: Hat Hofs mit seinen unters Volk gebrachten Formulierungen und der „reißerischen Darstellung des Vorfalls”‘ (Richter Schwenzer) „zum Haß gegenüber Teilen der Bevölkerung aufgestachelt” und den ..öffentlichen Frieden gestört”?

Konträr

Vom Höfs-Verteidiger dazu ein deutliches Nein. Im Gegenteil, sein Mandant habe nur den Hausfrieden wieder herstellen wollen. Im übrigen pochte der Anwalt auf das Recht der freien Meinungsäußerung, das im konkreten Fall nicht überschritten worden sei. Oberstaatsanwältin und Richter waren da ganz anderer Auffassung. In Wirklichkeit, so die Urteilsbegründung, sei das Flugblatt von Haß gegen die Türken erfüllt. Hofs habe sogar „erheblich in den öffentlichen Frieden eingegriffen”. Pfiffe.

Vor dem Gerichtsgebäude dann eine aufgebrachte Gruppe von Höfs-Sympathisanten. Einer mit hochrotem Kopf: „Jetzt hat sich unser Staat neue Feinde geschaffen. Da gibts nur noch eins …” Ja, was denn?