Ein neuer Skandal droht dem gerade erst ins Amt gewählten Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU). Die Ehefrau des aktuellen Bundespräsidenten, Bettina Wulff, zeigte auf einem Pressefoto einen Gruß, der an alte Zeiten erinnert. Die Aufgabe des Bundespräsidenten sind oft repräsentativ und seine Aufgaben führen ihn in die entlegensten Länder. Viele ausländische Regierungen oder Glaubensgemeinschaften würden eine derartige Solidaritätsbekundung durch die Ehefrau eines Präsidenten nicht tolerieren. Noch problematischer stellt sich die Situation in der BRD dar; dort ist es verboten Kennzeichen grundgesetzwidriger Organisationen in der Öffentlichkeit zu zeigen, auch wenn es unpolitisch gemeint ist.
Wir möchten hierzu einen Auszug eines Urteils aus des Oberlandesgerichtes Oldenburg wiedergeben.
Oldenburg. Ein Hitlergruß in der Öffentlichkeit ist auch ohne politischen Hintergrund strafbar. Dabei ist die Motivation nicht entscheidend. Quelle
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus dem Obdachlosenmilieu betrunken den Hitlergruß gezeigt, um eine Gruppe von Leuten zu provozieren. Das Amtsgericht Leer verurteilte den Mann daraufhin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Das Landgericht Aurich sprach ihn in zweiter Instanz frei, mit der Begründung, sein Verhalten sei ohne politische Bedeutung gewesen. Dem widersprach der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Gesetzgeber habe jeden Gebrauch von NS-Kennzeichen unter Strafe gestellt, um diese aus dem öffentlichen Erscheinungsbild zu verbannen. Auf die mit einem Hitlergruß verbundenen Absichten komme es deshalb nicht an.
Wir als Bürgerrechtsbewegung sehen dem Ergebnis des Skandals der Präsidentengattin mit großem Interesse entgegen. Es kann nicht sein, dass gegen kleine Leute Verfahren über Verfahren geführt werden, nicht aber gegen die Frau des Bundespräsidenten.
Wie unterschiedlich dieses System gegen ihre Bürger vorgeht, sieht man an dem Fall eines Münchner Politikers. Karl Richter sitzt für die Bürgerinitiative BIA im Münchener Stadtrat. Bei seiner Vereidigung soll er den Hitlergruß gezeigt haben. Auf Grund dieses Fotos ist Karl Richter in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt worden. Unsere Leser mögen sich ihre eigene Meinung bilden.