Staatsschützer Werner Hox klärt die Begriffe
(sbu) Der wachsende Rechtsradikalismus beschäftigt auch viele Krefelder. Dabei sind manchmal die Begriffe nicht ganz deutlich. Die WZ sprach zur Klärung mit Werner Hox, Leiter des Polizeilichen Staatsschutzes Krefeld.
WZ-Interview
WZ: Was ist der Unterschied zwischen “rechtsradikal” und “rechtsextremistisch”?
Werner Hox: Um verständlich zu bleiben, müssen bestimmte Begriffe definiert werden. So haben sich im politischen Bereich die Begriffe “rechts” und “links” manifestiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Radikalismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit differenziert. Unter Radikalismus versteht man die Aktivität, unser bestehendes Rechtssystem zu verändern. Alle Aktivitäten bewegen sich allerdings auf dem Boden geltenden Rechts und damit auf der Verfassung. Beim Extremismus ist die Zielrichtung, unser System zu verändern und dabei unsere Verfassung außer Acht zu lassen. Merkmale sind etwa die Verfassungsfeindlichkeit, das Führerprinzip, generell gegen Ausländer, gegen Juden, Verherrlichung der NS-Zeit. Dies sind Merkmale für den Rechtsextremismus, ebenso ließen sich für den Linksextremismus Charakteristika aufzählen. Die intolerante Gesinnung gegen Personen anderer Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion oder Herkunft wird als fremdenfeindlich bezeichnet.
WZ: Was ist die Grundlage für diese Unterscheidung?
Hox: Die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes wird vom Verfassungsgericht als wichtiges Grundrecht interpretiert und daher weitläufig ausgelegt.Erst die gravierende Verletzung anderer Grundrechte und Rechte schränkt die Meinungsfreiheit ein. Zum Beispiel: Die Verwaltungsgericht genehmigen angemeldete Versammlungen, auch wenn die Polizei weiß, daß es dabei zu Krawallen kommt.
WZ: Gibt es NPD-Mitglieder in Krefeld? Was halten sie davon, die NPD zu verbieten?
Hox: Es ist dem Staatsschutz in Krefeld derzeit keine organisierte Ortsgruppe der NPD bekannt. Versuche Einzelner, eine Ortsgruppe zu bilden, sind bisher immer gescheitert. Derzeit wird viel diskutiert, ob die NPD noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Die Verfassungsschutzbehörden stellen die Erkenntnisse zusammen, um diese Frage beantworten zu können. Die Frage, die NPD zu verbieten, stellt sich in Krefeld zur Zeit nicht. Ich persönlich sehe etwa in Nordrhein-Westfalen keine Gefahr durch die NPD für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Staatsschutz kann viel besser bekannte NPD-Mitglieder oder Sympathisanten beobachten, als Neigungstäter im Untergrund.
WZ: Was sollten Bürger tun, die eine rechtsextremistische Beobachtung machen?
Hox: Die Wahrung des Rechtsstaates muß selbstverständlich Aufgabe aller Bürger sein. Wer nach seiner Meinung extremistische Beobachtungen macht, sollte die Polizei immer informieren. Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Die Benutzung eines Handys kann dabei die Polizei sehr schnell herbeiholen, bevor Schlimmeres passiert oderStraftäter unerkannt entkommen. Ist schnelle polizeiliche Reaktion erforderlich, gilt der Notruf 110. Der Staatsschutz in Krefeld ist immer ansprechbar. Die Telefonnummer ist 6340, tagsüber 6343502.