Kuscheljustiz: Bewährungsstrafe für 17-jährigen Mörder

Nach der Ermordung eines Obdachlosen am Pappelsee in Kamp-Lintfort sprach der Vorsitzende Richter Johannes Huismann ein mildes Urteil. Der damals 16-jährige Täter hatte mit ein paar Freunden den Obdachlosen Klaus B. überfallen und zu Tode getreten. Noch am Tatort starb B. wenige Sekunden vor einem Tod durch seine Schädelverletzungen, indem er an seinem eigenen Blut erstickte – für den Anwalt eines der Täter ein “übler Spaß” (Quelle). Die Täter selbst wurden nur gefaßt, weil sie im Bekanntenkreis mit ihrer Tat angaben, weil der Ermordete in den Augen der “Jugendlichen” ja ohnehin nur ein “Opfa” war. Bei der folgenden Polizeivernehmung verriet sich der Haupttäter – die drei Täter maltätierten den Obdachlosen gemeinsam. Um sicherzugegen, daß B. nicht mehr aufwachen würde, schlug der Haupttäter dann noch mehrmals mit einem Gegenstand auf den Kopf des Opfers ein.

Mit aller Härte der BRD Justiz fällte Huismann nun gnadenlose Bewährungsstrafen für die Mörder, weil die Staatsanwaltschaft nicht eindeutig klären konnte, welche Schläge eigentlich für den Tod von B. verantwortlich waren (Quelle). Da können die Angeklagten noch von Glück reden, daß sie nur einen Menschen getötet haben und nicht etwa unbequeme Meinungen geäußert haben, wie etwa Horst Mahler, der für seine Meinungsverbrechen erst kürzlich zu 11 Jahren Haft verurteilt wurde

Quelle

Nachtrag

Kamp-Lintforter bestätigen den Schluß all derer, die auch zwischen den Zeilen noch zu lesen verstehen: Beim “Opfa” handelt es sich um einen germanogenen Mitbürger, bei den Tätern um importgermanische Multikulturbereicherer.
Es ist allseits bekannt, daß die Justiz im Raume Moers und Kamp-Lintfort noch seltsamer (nicht)handelt und verurteilt als die in Krefeld.