Am 20. November 2008 wurde vom Jugendamt der Stadt Krefeld in Zusammenarbeit mit der VHS eine Veranstaltung zum Thema
„ErlebnisÂwelt Rechtsextremismus – Menschenverachtung mit Unterhaltungswert“ durchgeführt (wir berichteten ).
Bei dieser Veranstaltung wurden mehrere Personen vom Jugendamt ausgeladen bzw. mussten die Veranstaltung verlassen.
Nach dieser undemokratischen und gegen die Meinungsfreiheit gerichtete Aktion suchte man ein klärendes Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt Krefeld. Dieses konnte aber nicht zusichern, dass es sich an geltendes Gesetz bzw. an die Meinungsfreiheit halten könnte.
Aus diesem Grund wurde von Dr. Höfs eine Anzeige gegen die betreffenden Personen erstattet, die aber, wie nicht anders zu erwarten war, eingestellt wurde.
Inhalt des Schreibens:
Ermittlungsverfahren gegen Thomas Pfeiffer u. a. wegen Verdachts einer Straftat
Datum der Strafanzeige: 16.02.2009
Sehr geehrter Herr Dr. Höfs,
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß Â§ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Hinsichtlich der Beschuldigten Thomas Pfeiffer, Norbert Axnick, Frank Ralf Knöllinger, Michael Theodor van den Bongard, Birgit Plüm und Sebastian Wessel sind folgende Gründe maßgeblich:
Eine Straftat liegt nicht vor.
Es handelt sich-wie sich auch aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (!) Karlsruhe ergibt- um eine nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen zu entscheidende Problematik.
Soweit eine disziplinarrechtliehe Überprüfung angeregt wird, ist insoweit die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht zuständig. Diese obliegt den jeweiligen Dienstvorgesetzten.
Ganz anders sieht die Sache in Oberhausen aus, dort wurden Mitglieder der NPD ebenfalls von einer Veranstaltung ausgeschlossen.
Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nun Erfolg.
Das Gericht entschied in seinem Urteil (AZ: 18 K 3166/08), daß der Leiter der “Gedenkhalle Oberhausen”,
stellvertretend für den Oberbürgermeister als allgemeine Behörde, mit seinem Hausverbot rechtswidrig handelte.
Siehe dazu diesen Bericht .
Wir werden in Krefeld ebenfalls weitere Rechtsmittel nutzen.