Schreiben unseres Rechtsanwaltes an die Stadt Krefeld.
An
Stadt Krefeld – Fachbereich Jugendhilfe/Beschäftigung von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld
20.07.2009
Höfs.l.Stadt Krefeld hier: Hausverbot vom 20.11.2008 Mein Zeichen: 00102-09 / nr Bitte immer angeben
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Plüm,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich die Vertretung des Herrn Dr. Hans-Ulrich Höfs, Mauritzstraße 20, 47829 Krefeld an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.Es geht um das von Ihnen meinem Mandanten gegenüber unter dem 20.11.2008 ausgesprochene Hausverbot (vgl.
Anlage). Diesbezüglich hatte mein Mandant Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf von Ihrer Seite bisher allerdings eine Reaktion nicht erfolgt ist. Namens und in Vollmacht meines Mandanten darf ich Sie daher höflich dazu auffordern,
1. verbindlich mitzuteilen, daß das von Ihnen ausgesprochene Hausverbot rechtswidrig war, weshalb Sie eine derartige Maßnahme in Zukunft nicht nochmals gegen meinen Mandanten verhängen werden;
2. sich förmlich bei meinem Mandanten zu entschuldigen und dies in geeigneter Weise, etwa durch Veröffentlichung im Amtsblatt, bekannt zu machen.
Für den Eingang Ihrer Erklärung habe ich mir hier eine Frist auf den
Donnerstag. den 30.07.2009
notiert. Bleibe ich bis dahin ohne Rückmeldung von Ihrer Seite, ist ein gerichtliche Klärung wohl unvermeidlich.
Mit freundlichen Grüßen
Lober Rechtsanwalt
Alle Daten zum Fall finden Sie unter dieser Adresse.
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