Einwohnerfragestunde

Zur Beantwortung in der nächstmöglichen Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Krefeld stelle ich folgende Fragen.

Stadtverwaltung Krefeld

Der Oberbürgermeister

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld 27.08.2009

per Fax: 86 20 10

Fragen zur nächsten öffentlichen Einwohnerfragestunde

Sehr geehrter Herr Kathstede!

Zur Beantwortung in der nächstmöglichen Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Krefeld stelle ich folgende Fragen.

1)

Warum hat die Stadtverwaltung Krefeld ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Wann bzw. unter welchen Umständen wird sich die Stadtverwaltung Krefeld wieder an Recht und Gesetz halten und insbesondere Versammlungsfreiheit und Redefreiheit ach­ten?

Muß dies erst durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren erzwungen werden?

Werden Sie Hr. Oberbürgermeister Kathstede für diesen Fall die Kosten des Gerichts­verfahrens gemäß Ihrer persönlichen Verantwortung auch persönlich übernehmen?

Begründung.

Am 20. November 2008 wurden der Unterzeichner und eine Reihe weiterer Bürgerrechtler vom Jugendamt der Stadt Krefeld, namentlich Hr. Axnick und Fr. Plüm, in Verbindung mit Hr. Dr. Pfeiffer vom Innenministerium NRW und den Hr. Knöllinger und van den Bongard von der Polit-Polizei per Hausverbot aus der Veranstaltung des Jugendamtes der Stadt Krefeld im Hause der Volkshochschule zum Thema „Erlebniswelt Rechtsextremismus” entfernt.

Dies ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, insbesondere gegen dessen § 6 und gegen Art. 1, 3, 5 und 8 des Grundgesetzes der BRD. Siehe auch Verwaltungsgericht Karls­ruhe, AZ. 6 K 3221/06.

Am 18.12.2008 suchte der Unterzeichner mit einem weiteren Bürgerrechtler das Jugendamt der Stadt Krefeld zu einem Gespräch auf. Sie trafen Fr. Plüm an. Ziel der Bürgerrechtler war es, eine Entschuldigung zu erhalten und die Zusicherung, daß man ähnliches nie wieder tun werde. – Das Gespräch verlief ergebnislos. Es scheint der Stadtverwaltung Krefeld unmöglich zu sein, ein Bekenntnis zu Recht und Gesetz und zu den Grundrechten abzugeben.

Gleiches hat der von den Bürgerrechtlern eingeschaltete Rechtsanwalt Lober, Köln, mit Datum vom 20.07.2009 noch einmal schriftlich versucht, ebenso erfolglos. Die Stadt Krefeld muß wohl durch einen Spruch des Verwaltungsgerichtes zu Recht und Ordnung gerufen werden.

Ausführlich sind die Dokumente zum Vorgang unter http://www.krefelder-forum.de/ nachzu­lesen.

2)

Wie hoch sind die Ausgaben der Stadt Krefeld für die verschiedensten Aktionen gegen Bürgerrechtler, Dissidenten bzw. die nationale außerparlamentarische Opposition (NAPO) im Jahre 2008 gewesen?

Wie hoch werden diese Kosten in den Jahren 2009 und 2010 voraussichtlich werden?

Wie gliedern sich diese Kosten auf Nutznießer und Verfolgte auf, jeweils unterschieden nach Parteien, Nichtregierungsorganisationen und natürliche Personen?

Begründung.

Unter Bezeichnungen wie „Rechtsextremisten“, „Rechtsradikale“, „Neonazis“, „Nazis“, „Faschisten“ und ähnlichem findet ein kalter Bürgerkrieg gegen Bürgerrechtler, Dissidenten, Freiheitskämpfer und Oppositionelle statt. Hieran beteiligen sich vor allem in massiver Weise der Staat und auch die Stadtverwaltung Krefeld. Dies ist ein Verstoß gegen die Verfassung und sogar gegen das Grundgesetz. Dies ist ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Die hier­für aufgewendeten Beträge sind ein Maß für den Umfang, in dem sich die Staatsparteien Staat und – das ist in dieser Anfrage nur von Belang – Stadt zur Beute machen.

Sehr geehrter Hr. Kathstede, ich warte mit Spannung auf Ihre vollständige und umfassende Antwort. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung. Im übrigen darf ich erneut feststellen, daß meine Freunde und ich im gegebenen Falle zum Wohle der Stadt Krefeld zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr Höfs