Gesinnungsjustiz: 9 Monate Haft für Dirk Zimmermann

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Während in dieser Republik ausländische Kriminell ungehindert Amok laufen und selbst nach der zehnten Körperverletzung oder dem zehnten Raubüberfall immer noch frei rumlaufen, zeigt dieses System seine ganze, unerbittliche Härte wenn es um die Verfolgung unerwünschter Meinungen geht. Wie wir Dirk Zimmermann in persönlichen Gesprächen kennengelernt haben, war ihm dies vollends bekannt und er wußte, daß er mit Gnade oder zumindest Menschlichkeit nicht zu rechnen haben würde.

Über Sinn und Unsinn von Dirk Zimmermann in ein offenes Messer zu laufen mag man streiten, allerdings tat er das, was er tat, aus einer puren Überzeugung heraus, daß etwas geschen müsse. Somit setzt sich Zimmermann von den vielen Nationalisten ab, die zwar immer wieder von Taten schwadronieren, aber es schlußendlich bei leeren Worten belassen.

Die Verhandlung gegen Zimmermann war erwartungsgemäß der übliche Schauprozeß, bei dem dieses System und sich selbst belügt, daß es ja mit rechten Dingen zugehen würde. Wie wenig Rückgrat viele Menschen haben, bewies Zimmermanns Pflichtverteidiger exemplarisch, indem er gleich zu Beginn der Verhandlung das Wort erhob und feststellte, daß er Zimmermann nur aus juristischem Zwang heraus verteidige und daß er auch nicht im Geringsten am dem staatlich verordneten Geschichts-Dogma der BRD zweifele.

Zimmermann verteidigte sich daraufhin selbst und erklärte dem Gericht den Sinn und Zweck seiner Selbstanzeige. Auf Nachfrage des Richters Frank Haberzettel erklärte Zimmermann, daß er solange zweifeln und nachfragen werde bis die Meinungsverbote der BR Deutschland endlich fallen. Naturgemäß wurde dies vom Richter dahin gedeutet, daß man Zimmermann auch künftig vor Gericht sehen würde, sollte dieser es weiterhin wagen seine Meinung öffentlich kundzutun und daß Zimmermann sich schwer überlegen sollte, ob er denn den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen möchte.

Auch der Rest der Verhandlung war gekennzeichnet von den ständigen persönlichen Angriffen des Staatsanwaltes Erhard Lägler gegen Zimmermann und der stetigen Feststellung des Richters, daß Zimmermann jetzt nicht vor Gericht sitzen würde, behielte er seine Meinung für sich – soviel zur Meinungsfreiheit – und daß Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) für Zimmermann schlichtweg nicht gelte. Wo kämen wir auch hin, wenn plötzlich Menschen ihre Meinungen frei kundtun dürften.

Das muß natürlich unterbunden werden befand auch die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer ein Exempel verlangte um den im Gerichtssaal als Zuschauer sitzenden “braune Gefolgschaft” und “Gesinnungsgenossen” einzuprägen, daß es keine Diskussion zu wie auch immer gearteten Offenkundigkeiten geben dürfe.

Dieser Ansicht schloß sich offenbar auch der Richter an, der den noch nie straffällig gwordenen Zimmermann zu neun Monaten Gefägnis ohne Bewährung verurteilte.

Beenden wollten wir diesen Artikel mit Dirk Zimmermanns Leitsatz:

„Gewiß, ich kenne den Wert der Ruhe, die Annehmlichkeiten der Geselligkeit, die Freuden des Lebens, auch ich wünsche, glücklich zu sein, wie irgend jemand. So sehr ich aber diese Güter begehre, so wenig mag ich sie durch Niederträchtigkeit und Ehrlosigkeit erkaufen. Die Weltanschauung lehrt uns, unsere Pflicht zu tun, unserem Vaterlande selbst mit unserem Blute treu zu dienen, ihm unsere Ruhe, ja unser ganzes Dasein aufzuopfern.“ (Friedrich der Große)

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