„Kriminelle“ zu klein schreiben bedingt erlaubt

Krefelder Nachrichten

Das politische Tribunal des Monats in Krefeld fand Freitag, den 16. April 2010, vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Amtsrichter Bußmann statt. Vom Polit-Oberstaatsanwalt Schreiber mit sechs Angeklagten als Massenverfahren geplant, waren aus verschiedenen Gründen nur die mutmaßlichen Meinungsverbrecher M. H. und O. H. erschienen. So wurde das Verfahren für diese beiden Verfolgten des BRD-Regimes abgetrennt und wie vorgesehen verhandelt. Schreiber ließ sich wie üblich von einem anderen Jünger Metternichs vertreten. Die Prozeßbeobachter verstanden bei dessen Namen immer nur Grossmann, wahrscheinlich ein Freudscher Verhörer, konditioniert durch den bekannten Mannheimer Polit-Staatsanwalt.

Anlaß des Verfahrens war wieder eine Mahnwache der Jungen Nationaldemokraten an der die sechs Meinungsverbrecher teilgenommen hatten. Diesmal fand sie am 11. Mai 2009 auf dem Marienplatz im Krefelder Stadtteil Fischeln statt, geleitet und angemeldet von M. H. Die Mahnwache ist die Miniform einer Demonstration. Das Motto der Mahnwache, „Rechtsstaat schützen – Islamisten stoppen“, war auch auf Plakatständern zu lesen.

Entscheiden war jedoch ein Banner, eine große Kunststoffplane mit der Aufschrift „Kriminelle Ausländer raus“. Das Wort „Kriminelle“ stand in einer eigenen Zeile, deutlich kleiner geschrieben oberhalb der Worte „Ausländer raus“. Wie die Angeklagten berichteten, war dieses Banner schon in Bayern, in Württemberg und vielen anderen Orten zu sehen. Es handelt sich also um ein Standard-Agitprop-Werkzeug der nationalen Opposition. Gleiches gilt für entsprechende NPD-Plakate und Flugblätter. Ein derartiges Flugblatt wurde auch auf dem Krefelder Marienplatz verteilt. Es wurde vom Richter verlesen, war aber kein zentraler Punkt des Verfahrens. Diesmal wurde auch nicht hinterfragt, ob das Wort „Kriminelle“ wirklich immer zu lesen gewesen war.

Das Banner war auch in Krefeld über eine Stunde lang zu sehen, von der Schutzpolizei von Anfang an gegen eine spontane(!?) Demonstration der üblichen Rotfaschisten geschützt. Dann wurde es nach Anweisung der „Fachdienststelle“ an die Schutzpolizei vor Ort einkassiert. Als „Fachdienststelle“ wird mittlerweile anscheinend der geheime Staatsschutz bezeichnet. Davor hieß die „Fachdienststelle“ einmal Politische Polizei. Deren populäre vierbuchstabige Abkürzung gefiel wohl ebenso wenig wie die zweibuchstabige des StaatsSchutzes.

Staatsanwalt Grossmann forderte, seinem (Fast-)Namensvetter nacheifernd, dementsprechend jeweils fünf Monate Haft auf Bewährung, zuzüglich Geldstrafe bzw. Arbeitseinsatz. Die Jungen Nationaldemokraten bezeichnete er als „kriminelle Vereinigung“.

Verteidiger und Angeklagte forderten Freispruch, unter Berufung auf verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Das neueste hatte der Rechtsanwalt Richter Bußmann erst wenige Tage vorab zur Kenntnis gebracht. Der Richter nahm das offensichtlich sehr ernst, vielleicht hatte er die allerhöchstrichterliche Abwatschung seines Krefelder Kollegen Schwenzer vor Augen (http://www.krefelder-forum.de/2009/10/07/verfassungsbeschwerde/). Jedenfalls sprach Bußmann mehrfach davon, sich über das Verfahren und die BVG-Urteile mit OStA Schreiber beraten zu haben, an den Tagen vor der mündlichen Verhandlung. Derartiges ist offenkundig in Krefeld so selbstverständlich, daß es noch nicht einmal verklausuliert wird.

Und jetzt das kleiner Wunder, zumindest für Krefelder Verhältnisse. Richter Bußmann sprach die beiden Übeltäter frei, auf Kosten des Steuerzahlers. Er stellte fest, daß immer der Einzelfall zu betrachten sei. Und hier habe es keine grölenden Haßparolen, Gewaltaufrufe oder ähnliches gegeben, vielmehr das sachlich angehauchte Arrangement des kleinen „Kriminelle“ über dem „Ausländer raus“. Für ihn war aber entscheidend, daß das Banner vorher vielfach gezeigt worden war und auch in Krefeld über eine Stunde lang von der Polizei geschützt wurde. Die Angeklagten hätten schließlich nichts von der Diskussion der Einsatzleitung mit der „Fachbehörde“ gewußt, die schließlich zur Beschlagnahmung geführt habe. Die Angeklagten mußten deshalb als Nichtjuristen einem Strafbarkeitsirrtum unterliegen und nicht von Volksverhetzung ausgehen.

Deshalb, so versuchte er sich von seinem eigenen Urteil zu distanzieren, brauche nicht geklärt zu werden, ob eine Volksverhetzung vorliege. Das Gericht sei nicht der Meinung, daß eine Forderung wie die auf dem Banner verbreitet werden solle. „Kriminelle Ausländer raus“ liege vielmehr im Grenzbereich des Zulässigen. Das Gericht brauche nicht zu klären, auf welcher Seite der Grenze. Es sei Absicht der Angeklagten gewesen, die Grenzen des legalen Bereiches auszureizen und nicht zu überschreiten. Das Gericht unterstütze in keiner Weise die zur Diskussion stehende Aussage.

Aufgrund des doppelten Freispruchs verhängte Bußmann gegen die unentschuldigt fehlenden Angeklagten keinen Haftbefehl.

Auffällig war, daß diesmal keine Antifa, vulgo Rotfaschisten, anwesend waren, auch nicht als Zeugen. Ebenso fehlte diesmal die Schulklasse. Das Krefelder Tribunal des Monats wurde jedoch wieder von Prozeßbeobachtern der Bürgerrechtsorganisation „Krefelder Forum Freies Deutschland“ verfolgt, darunter Dr. Hans-Ulrich Höfs. Dieser war einige Jahre lang selbst in Sachen Volksverhetzung vorbestraft, bis das Bundesverfassungsgericht die Volksverhetzung den beteiligten Richtern und Staatsanwälten um die Ohren haute (http://www.krefelder-forum.de/2009/10/07/verfassungsbeschwerde/).

Nicht nur dem Verfasser drängte sich massiv der Eindruck auf, daß der arme Richter einen Ausweg aus der Zwickmühle suchte, die zwei Bürgerrechtler einer „kriminellen Vereinigung“ verurteilen zu müssen, wie in Krefeld so Brauch – es aber selbst nach BRD-Recht nicht zu können. War am Ende die tiefe Ursache des Verfahrens der erste Teil des Mahnwachenmottos: „Rechtsstaat verteidigen“? War am Ende die tiefe Ursache des Verfahrens die Angst, daß die Schriftgrößen einmal in „Kriminelle Ausländer raus“ invertiert werden könnte? Kenner der Politischen Justiz in Krefeld erwarten deshalb die Berufung der Staatsanwaltschaft. Ungeklärt bleibt zur Zeit auch, ob die Prozeßbeobachter und deren Berichterstattung einen positiven Einfluß auf den überraschenden Ausgang des Verfahrens der ersten Instanz hatten.

Anmerkungen:

  1. Die Krefelder Justiz ist für ihre seltsamen Anklagen und Urteile bis hin zur expliziten Verfassungsfeindlichkeit (laut Maßgabe des Bundesgrundgesetzgerichtes) bekannt.
  2. Der Vorsitzende der Mosaischen Kultusgemeinde zu Krefeld ist in Personalunion Direktor des Amtsgerichts Krefeld und Vizepräsident der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung:
    http://www.ag-krefeld.nrw.de/wir_ueber_uns/behoerdenleiter/index.php
    http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/59.html?gemeinde=28
    http://www.dijv.de/index.php?id=5
  3. Die bisherigen Prozeßberichte des Jahres 2010 finden sich unter:
    http://www.krefelder-forum.de/2010/03/19/zu-klein-geschrieben-1800-e-geldstrafe/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/01/28/verhandlung-gegen-burgerrechtler-in-krefeld/
    Den ersten Politprozeß der derzeitigen Reihe, Schuldspruch am 26.01.2010, haben die Prozeßbeobachter des Krefelder Forums leider versäumt.
  4. Für das nächste Polit-Tribunal des Monats ist zum 18.05.2010 geladen.