Die Volkshochschule Viersen hatte für Dienstag, den 27. März 2012, zu einem Vortrag des „wissenschaftlichen Referenten Dr. Thomas Pfeiffer beim Verfassungsschutz NRW“ zum Thema „‚Wir oder Scharia?’ – Islamfeindliche Kampagnen im Rechtsextremismus“ in die Burg im niederrheinischen Kempen geladen. Gut ein Dutzend Bürgerrechtler aus den Reihen des Krefelder Forums Freies Deutschland, NGO, folgten dieser Einladung.
Merkwürdig, schon von weitem war der Weg zur Burg durch Polizei zu Martinswagen, zu Krad und zu Fuß gesichert. Und am Burgtor wurden Dr. Hans-Ulrich Höfs und einige weitere der Obrigkeit bekannte Bürgerrechtsstreiter erwartet, auch der in Kempen wohnende NPD-Kreisvorsitzenden Philippe Bodewig. Ein Herr Szepanowski, von der Kreispolizeibehörde, wie er sagte, stellte sich ihnen in den Weg und erteilte ihnen ratzfatz Hausverbot und Platzverweis.
Wiederholungstäter
Zur Vorgeschichte: am Donnerstag zuvor, am 22. März 2012, wollte rund ein Dutzend Leute aus dem Bereich der NPD eine öffentliche Veranstaltung in der Kempener Erich-Kästner-Realschule besuchen. Man beabsichtigte, sich positiv bei der geplanten Gründung eines „Bündnisses gegen Extremismus“ einzubringen. Auch die Nationaldemokraten wurden von einem Polizeikommando erwartet, von PHK Wanz und von Rektor Hötter. Und Knall auf Fall erhielten die Dissidenten Hausverbot und Platzverweis, ohne Anhörung, ohne Begründung. Ebenso erging es Dr. Höfs vom Krefelder Forum, der der Veranstaltung als Beobachter beiwohnen wollte. Zum ausführlichen Bericht siehe (1).
Zurück zur Volkshochschule in der Burg, genauer: vor der Burg. Höfs war, wie schon am Donnerstag, mit einem Ausdruck von § 6 Versammlungsgesetz (2) und einem von ihm erstrittenen Präzedenzurteil gegen Krefelds Oberbürgermeister Kathstede bewaffnet (3) (4). Als Einsatzleiter des Außenrings der Polizei – diese Zuordnung erschloß im weiteren Verlauf des Abends – stellte sich PHK Nünninghoff von der Kempener Wache vor. Der prüfte die ihm übergebenen Texte. Obwohl Nünninghoff deutlich ruhiger und souveräner als sein Kollege Wanz am Donnerstag agierte, dieser sicherte jetzt das Umfeld des Außenringes, setzte auch Nünninghoff die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit und den freien Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen nach § 6 Versammlungsgesetz außer Kraft. Er habe seine Anweisungen!
Höfs telefonierte mit seinem Anwalt, der schon mit dem Gesetzesbruch der Vorwoche befaßt war. Prof. Dr. Hufer, ein Bilderbuch-Altachtundsechziger (1) (5) und zuständiger Sachbearbeiter und Veranstaltungsleiter der Volkhochschule, und PHK Nünninghoff ließen sich auch vom immer mehr entgeisterten Rechtsanwalt nicht beirren. Auf die ausdrückliche Frage nach der Begründung von Hausverbot und Platzverweis erklärten sie ins Telefon, Höfs und Begleitung seien unerwünschte Personen. Man diskutiere nicht mit ihnen. Und es handele sich um eine geschlossene Veranstaltung.
Verfassungsschutz kann Deutsche und BRDianer nicht unterscheiden
Der größere Teil der Bürgerrechtler vom Krefelder Forum war jedoch durchgesickert und nahm erwartungsvoll an der Veranstaltung teil. Bevor aber der wissenschaftliche Verfassungsschützer Dr. Thomas Pfeiffer seinem Vortrag wagte, nahmen zwei in Polizeiuniform martialisch Saal und Teilnehmer_Innen in Augenschein. Suchte man etwa nach Museldamen unter Burka? Bei dieser Suche nach Gesichtern oder in solche fiel jedoch niemand mehr durch. Die beiden Dunkelblaumänner sicherten anschließend den Seminarraum von außen.
Neben den üblichen Veranstaltungshinweisen der VHS (6) waren dem Vernehmen nach kurzfristig noch 15.000 Flugblatteinladungen verteilt worden. Und diverse Lehrer hatten die Order, eindringlich in ihren Schulklassen für den Vortrag zu werben. Rund fünfunddreißig Zuhörer waren der durchschlagende Erfolg, darunter kurzzeitig bis zu acht Jüngere (Schüler?). Jedoch bestand etwa ein Drittel der Teilnehmer aus Forums-Bürgerrechtlern und aus einem Polizei(ein)greiftrupp unter dem schon vom Burgtor bekannten Kreispolizeibehörden-Szepanowski. Der Einsatz dieser innersten Schale der Polizeizwiebel war offenkundig für den schlimmsten aller Fälle geplant, für den, daß die abschließende Fragerunde zu einer freien Aussprache entarteten sollte. Sofern sehenden Auges, konnten die Teilnehmer Zeuge werden, wie sich die Repressionsmethoden der BRD immer mehr denen der DDR angleichen.
Der Vortrag Pfeiffers überraschte positiv. Leider ist hier nicht der Platz für eine ausführlichere Darstellung. Vermutlich handelte es sich jedoch um einen Auszug aus einem seiner staatsparteienstaatlich, sprich, über den Haushalt des Verfassungsschutzes von uns (mit)finanzierten Werke. Es gibt da eines gleichen Namens (7) (8). Pfeiffer hätte das Referat auch vor dem Krefelder Forum halten können, wobei nur offen bleiben muß, wie er einer freien Diskussion standgehalten hätte. Zur gegebenen Zeit sollte seine Weiterverwendung wohlwollen geprüft werden – man assoziiere Höfer, Augstein, Nannen. Größte Schwachstelle des wissenschaftlichen Verfassungsschützers war es, nicht zwischen Deutschen und BRDianern unterscheiden zu können – Millionen Deutsche sind halt kein BRDianer, Millionen BRDianer keine Deutschen. Pfeiffer zitierte nämlich aus der Berliner Polizeistatistik 2009. Danach gab es zeitraumgleich a) 12.200 Gewaltdelikte von Muslimen, b) 2.950 Gewalttaten von sonstigen Ausländern und c) 350 entsprechende Taten von Deutschen. Nur seien bei den Muslimen auch die deutschen Muslime mit drin.
Ein Abgrund von Verfassungsverrat
Anfänglich hätte man für den Grundgesetzes- und Versammlungsrechtsbruch vom 22. März noch Schulleiter Hötter und die PHK Wanz und Hoppermann in die primäre Verantwortung nehmen können. Jedoch wurde bei beiden hier diskutierten Veranstaltungen die geistig Nichtgleichgeschalteten, die Dissidenten, die Bürgerrechtler von einem zahlenmäßig (und nur zahlenmäßig) mindestens ebenbürtigen Polizeikommando erwartet. Spätestens jedoch zur Pfeifferschen Lesung hatte man mehrere Tage(!) Zeit gehabt, Grundgesetz, Versammlungsgesetz und Präzedenzurteile zu prüfen. Und Hufer, der Honorarprofessor mit dem argumentativen Dauerstromausfall, erklärte bei der Eröffnung des Vortrages, daß er ausdrücklich von Landrat Ottmann ermächtigt worden sei, für diese Veranstaltung das Hausrecht auszuüben. Offensichtlich hieß dies auch in diesem Wiederholungsfalle, allen als nicht genehm erkannten Besucher ohne (sachliche) Begründung und ohne Anhörung den Zugang zu verwehren. Ottmann, CDU-Mitglied, ist Jurist. Er ist als Landrat sozusagen „Kreisbürgermeister“ und damit Chef der Volkshochschule und des Prof. Dr. M.A. K.-P. Hufer. Ottmann ist als Landrat jedoch gleichzeitig staatlicher „Kreispolizeipräsident“, nur heißt dieser in den NRW-Landkreisen „Kreispolizeibehörde“.
Fazit, Landrat Peter Ottmann ist die zentrale Figur des Staatsparteiensystems im Kreise Viersen. Er hat überlegt, wiederholt und damit offensichtlich auf Dauer die Informations- und Versammlungsfreiheit, wie sie selbst vom Grundgesetz der BRD garantiert wird, in seinem Verantwortungsbereich außer Kraft gesetzt. Er hat § 6 des Versammlungsgesetzes zumindest in weiten Teilen suspendiert. Er ursupiert die Macht, Versammlungen wann immer er es will plötzlich und ohne Ankündigung als nicht öffentlich zu deklarieren und Mißliebigen Hausverbot und Platzverweis zu erteilen. Damit will er offenkundig die Diskussion der freien Bürger, damit will er die demokratische Willensbildung des Deutschen Volkes im Sinne der Staatsparteien kontrollieren und kanalisieren. Heute werden Dissidenten, Bürgerrechtler und selbständig Denkende ausgeschlossen. Wenn es so weiter geht, werden sie morgen eingeschlossen, Demokratisierungslager in den Rheinauen haben da Tradition, und übermorgen werden sie als „unerwünschte Personen“ des Landes der Staatsparteien verwiesen. Leute, lernt für das Exil rechtzeitig Chinesisch.
Das ist der kalte Staatsstreich von oben! Das ist Polizeistaat! Das ist Diktatur!
Mitverantwortung von Helfern, Helfershelfern und Minister
Und Peter Ottmann hat willige Helfer und Helfershelfer. Offen bleibt, ob aus verstockter, dumpfer Verfassungsfeindlichkeit oder ganz simpel aus mangelnder Zivilcourage, sprich Angst vor dem Chef. Aber Befehlsnotstand wird nicht mehr anerkannt, strafmildernd anerkannt. Die menschlichen Getrieberäder des Staatsparteienstaates haben leider nichts aus den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte gelernt.
So haben mittlerweile die beiden „Zivilisten“, die die Vorfeldsicherung des Außenrings des Burgkommandos zu Krad übernommen hatten, verschiedene junge Leute aus dem Bereich der NPD Kempen zu Hause besucht. Diesen jungen freien Bürgern hatte man soeben noch das Recht auf Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen entzogen. Nun versuchten die Kradfahrer in dezentem Zivil diese in Dreiergesprächen mit eigenwilligen Argumenten und noch eigenwilligerer Rhetorik von den Vorzügen der parlamentarischen Demokratie, vulgo des Parteienstaats zu überzeugen. Zwei zu eins in einer nicht ganz korrekt als Kreuzverhör zu bezeichnenden Situation fühlten sie sich stark genug – die, die die Öffentlichkeit scheuen.
Landrat Peter Ottmann, CDU |
Innenminister Ralf Jäger, SPD |
Landrat Ottmann, CDU, ist kein Schreibtischtäter, Er ist der voll verantwortliche Chef. Jedoch unterliegt er in seiner Funktion als „Kreisbürgermeister“ der Kommunalaufsicht. Und er untersteht der Polizeiführung des Landes in seiner Funktion als staatliche „Kreispolizeibehörde“. Oberster Kommunalaufseher und oberster Chef der Polizei ist der Minister für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, SPD (9) (10). Viersen liegt in Preußen, geografisch. In Preußen als Rechtsstaat wäre das Disziplinarverfahren gegen einen derartigen Landrat schon in vollem Gange. Als erstes wäre er suspendiert worden. Wir werden sehen, ob im Kreis Viersen, ob in Nordrhein-Westfalen, ob in der BRD der Rechtsstaat oder der Parteienstaat siegt.
Ihr werdet Vergangenheit sein und unsere Demokratie und Nation wird leben
Im neunzehnten Jahrhundert hieß es einmal: gegen Demokraten helfen nur Soldaten. Das Motto heißt heute nicht nur im Kreis Viersen: gegen Nationalisten helfen nur noch Polizisten. Wir haben jedenfalls die geistig-argumentative Kapitulationserklärung von Landrat Ottmann, aber auch von Rektor Hötter, von Prof. Dr. rer.pol. M.A. Hufer und der PHK Wanz, Hoppermann, Nünninghoff und Szepanowski zu Protokoll der Öffentlichkeit genommen, ihren penetranten Grundgesetz- und Verfassungsbruch und ihre Beugung von Recht und Gesetz ebenso.
Wir prüfen, wie wir weiterhin politisch bzw. juristisch vorgehen. In Artikel 20 des Grundgesetzes der BRD, Absatz 3 und 4, heißt es (11): „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
In örtlicher Anpassung der ersten präsidialen Rede von Bundespräsidenten Gauck erklären wir den Verächtern von Bürgerrechten und Demokratie in aller Deutlichkeit: Euer Haß und eure Angst ist unser Ansporn. Wir lassen unser Land nicht im Stich. Wir schenken euch nicht unsere Angst. Ihr werdet Vergangenheit sein und unsere Demokratie und unsere Nation wird leben.
Verweise
- http://www.krefelder-forum.de/2012/04/02/erich-kastner-realschule-kempen-rektor-hotter-setzt-burgerrechte-auser-kraft/
- http://dejure.org/gesetze/VersG/6.html
- http://www.krefelder-forum.de/2010/11/08/burgerrechte-gelten-fur-ein-weilchen-wieder-in-krefeld/
- http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2010/19_K_5851_09urteil20100928.html
- http://www.nonkonformist.net/544/klaus-peter-hufer-%E2%80%93-%E2%80%9Eargumente-statt-parolen%E2%80%9C/
- http://www.kreis-viersen-vhs.de/uploads/media/FB-1_01.pdf
- http://www.sowi.ruhr-uni-bochum.de/pw1/mitarbeiter/pfeiffer/pfeiffer.html.de
- http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/aktuelles/wir-oder-scharia.html
- http://www.mik.nrw.de/ueber-uns/minister.html
- http://de.wikipedia.org/wiki/Ralf_J%C3%A4ger
- http://dejure.org/gesetze/GG/20.html