„Wie geil!“: Vier Monate Haft für „Wie geil!“

Drei junge Männer albern am 2. Juli 2011 nach durchzechter Nacht in der Duisburger Innenstadt vor einer Bäckerei herum. Es ist kurz vor sechs Uhr in der Frühe. Sie haben Hunger und warten darauf, daß der Laden öffnet. Die Untermauerstraße Ecke Venusgasse ist menschenleer. Die drei unterhalten sich über South Park, eine der gewöhnungsbedürftigen modernen Zeichentrickfilmserien. Einer in der Runde, Mathias Wirth, äfft mehrmals den Ruf aus den Hitler-Persiflagen (1) der Serie nach: „Wie geil! Wie geil!“. Doch von hinten nähert sich unbemerkt ein Polizeistreifenwagen (2) mit drei Mann Besatzung. Das ist ein Polizist zu viel. Deshalb landet die Angelegenheit vor der Richterin.

Die Verhandlung am Duisburger Amtsgericht findet am 29. Oktober 2011 statt. Sie wird von mehreren Freunden des Angeklagten und einer Reihe Prozeßbeobachter der Bürgerrechtsorganisation NKWD, des Niederrheinischen Komitees für Wehrhafte Demokratie, beobachtet. Die Verhandlung leitet „Richterin“ Hildebrandt. Ihre Amtsbezeichnung „Richter“ zeigt, daß sie sich noch in der Probezeit befindet. (Auf Lebenszeit bestallt wäre sie „Richter am Amtsgericht“.) Die Prozeßbeobachter stellen schon bei der zeitlich vorhergehenden Verhandlung fest, daß die junge Frau kurz, klar, scheinbar sehr selbstbewußt und weithin vernehmbar spricht. Eine Assoziation mit der DDR-Richterin „Blutige Hilde“ Benjamin (3), kann unterdrückt werden, weil körperlich keinerlei Ähnlichkeit besteht.

Mathias Wirth wird nach § 86a Strafgesetzbuch des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beschuldigt: er habe mehrmals „Heil ***“ gerufen. „***“ steht hier sicherheitshalber für den Nachnamen eines weltweit bekannten, gefühlt tausend Jahre lang amtierenden Politikers. – Der Verfasser will es verständlicherweise vermeiden, ebenfalls wegen Gefährdung des parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates verurteilt zu werden. Der sich selbst so beschreibende Staatsparteienstaat BRD fühlt sich offensichtlich äußerst gefährdet.

Der Angeklagte bestritt und bestreitet den Vorwurf entschieden, vor der Polizeistreife, bei der Vernehmung durch den Geheimen Staatsschutz und jetzt vor dem Politgericht. Könnte es da eine Assoziationskette von 1) „Wie geil!“ zu 2) einem Sieges- und Heilruf aus der Zeit besagten Politikers zu 3) dem Heil-Ruf auf eben diesen gegeben haben (4)? Wenn das der Führer wüßte, sein Name in Verbindung mit einer entarteten amerikanischen Zeichentrickfilmserie!!! Der Verfasser assoziiert eine Auszeit in Dachau.

Aber der erste Polizeibeamte, Sascha Bellscheid, behauptet steif und fest, den „Heil-***“-Ruf vernommen zu haben, erst aus rund fünfzehn Metern Entfernung bei geöffnetem Fenster vom Rücksitz des Streifenwagens. Und dann, als er ausstieg und auf die jungen Männer zuging. Der Angeklagte habe den Streifenwagen provozierend angekuckt und Bellscheid schließlich mit „Heil ***“ begrüßt. Als er Wirth zur Rede stellt, soll dieser reagiert haben, die BRD sei kein Staat und habe keine Verfassung. Deshalb seien seine Rufe nicht verboten (5). Auf Rückfrage stellte der Polizist noch einmal ausdrücklich fest, daß der Delinquent nicht „wie geil“ gerufen habe und auch nicht den Sieges- und Heilruf.

Der zweite Polizeibeamte, der Fahrer, hatte die „Heil ***“-Rufe nicht mitbekommen. Er habe nur die Belehrungen durch den Kollegen gehört. Der dritte Polizist war gar nicht erst geladen worden.

Kommentar des Verfassers: Viele Bürgerrechtskämpfer des Krefelder Forums Freies Deutschland konnten es vor einigen Jahren höchstselbst miterleben, wie eine Reihe Geheimer Staatsschützer, Lehrer und Leute reputierlichen Berufes gegenüber einem Dissidenten vor Gericht bezeugten, statt des Originaltons „Dachau und Oranienburg“ „Auschwitz und Treblinka“ gehört zu haben. Ein moderner Hexenwahn unter der Rubrik Freudscher Verhörer?

Die zwei Freunde des nächtlichen Zechers sind als Zeuge geladen. Der eine ist lieber zur Arbeit gegangen: 150 Euro Ordnungsstrafe oder ein Tag Haft. Der zweite bestätigt die Aussagen des Angeklagten. Nun steht seine Aussage der eines seriösen Staatsbeamten gegenüber. Wem glaubt die Richterin, dem Polizisten oder dem Burschen mit dem nach Achtundsechziger Maßstäben undemokratisch kurzen Haarschnitt? (6) Der junge Mann fühlt sich sichtlich unwohl. Zu recht, denn die Richterin nimmt ihn in die Mangel und formuliert wörtliche Protokolleinträge. Es deucht, als wenn dem Zeugen Bilder einer Haft wegen vorgeblicher Falschaussage vor dem inneren Auge vorbeiziehen. Der Zeuge windet sich und windet sich. Es endet in einem: „Ich weiß nicht mehr genau, wir waren alle angetrunken.“

Kommentar des Verfassers: Diese Aussage ist absolut richtig. Niemand kann das Nicht eindeutig feststellen. Eindeutig festzustellen ist ggf. nur das Ja. In einem elaborierten Wortspiel heißt es demzufolge auch, „Die Abwesenheit von Evidenz ist keine Evidenz für Abwesenheit.“

Der Alkoholspiegel wird diskutiert. Die Richterin will wissen, ob eine Blutprobe gemacht worden sei. Bellscheid sagt aus, daß er Wirth einen Atemtest angeboten habe. Dieser sei jedoch die ganze Zeit unzugänglich und mit nichts einverstanden gewesen und habe auch dies abgelehnt. Erneut werden die Aussagen konträr. Wirth stellt fest, daß ihm kein Alkoholtest angeboten worden sei, weder Atem noch Blut.

Anklagevertreter Kessel, ein junger Referendar, ein akademischer Lehrling, fordert zehn Monate Gefängnis für die Staatsgefährdung. Die eigentliche Verantwortung liegt jedoch beim Polit-Sonderdezernat 117 der Staatsanwaltschaft Duisburg und ihrem bewährten Leiter Mende.

Rechtsanwalt Michna stellt in seiner Verteidigungsrede fest, daß der Fahrer des Streifenwagens als Zeuge ausfällt. Sein Kollege Bellscheid habe jedoch jetzt die Umstände erheblich anders geschildert als in der Anzeige. Beispielsweise gebe es dort keinen Hinweis auf provozierende „Heil ***“-Rufe. Der Verteidiger äußert Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Polizisten. Der zivile Zeuge jedoch habe sich der drohenden Anzeige der Falschaussage wegen nur auf die sichere Seite begeben. Da der Tatvorwurf somit nicht bewiesen sei, fordert Michna Freispruch.

Falls das Gericht doch zu einer Verurteilung kommen sollte, plädiert er, die verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholisierung zu berücksichtigen. Wenn, wären die angeblichen „Heil ***“-Rufe auch in einer menschenleeren Szene erfolgt. Es hätte also keine Provokation gegeben, der Rechtsfriede sei nicht gestört worden. Man könne auch wegen geringer Schuld von einer Strafe absehen.

Richterin Hildebrandt verurteilt Mathias Wirth gnadenlos kostenpflichtig zu vier Monaten Gefängnis. Sie begründet das mit der negativen Prognose aufgrund Wirths Vorstrafenregister (7). In der Tat zeigt dies deutlich ein wechselseitig gestörtes Verhältnis zwischen der BRD und ihm. Ob diese neue Strafe jedoch seine Liebe zum parlamentarisch-demokratischen Justizstaat entfacht? Jedenfalls zeigte sich die Obrigkeit in weniger demokratischen Zeiten bei kleinen Sünden häufig viel großzügiger. Fühlten sich diese Regime weniger bedroht? (8)

Kommentar des Verfassers: Kann es sein, daß sich die Proberichterin durch politisch überkorrekte Urteile eine gute Beurteilung und damit ihre dauerhafte Anstellung sichern will? Oder soll diese ungerechtfertigte Verurteilung ihre innere Unsicherheit verbergen? Die gelassene innere Souveränität manch eines erfahrenen Kollegen strahlt sich jedenfalls nicht aus.

Mathias Wirth will in Berufung gehen. Er hat dazu die Unterstützung der Bürgerrechtsorganisation Krefelder Forum Freies Deutschland (NGO) und dessen Aktionsplattform NKWD, des Niederrheinische Komitees für Wehrhafte Demokratie. Teil der Unterstützung für politisch Verfolgte und Dissidenten ist die Herstellung von Gegenöffentlichkeit(9). Denn die Politjustiz scheut sich, mit ihren Methoden in das Licht der Öffentlichkeit gezogen zu werden. In der Propaganda des Staatsparteienstaates gibt es politische Verfolgung ja nur in China oder Syrien. Virtualdelikte wie Volksverhetzung oder Verwendung verbotener Symbole werden in der BRD offenkundig in eine Reihe mit Realdelikten wie Diebstahl, Raub und Mord gestellt. Die Strafen für politisch Verfolgte ähneln jedenfalls weithin denen in China.

Anmerkungen:

  1. Wer sich entscheidende Episoden aus South Park ansehen möchte:
    http://www.youtube.com/watch?v=tPud17zqgG8&feature=related
    http://www.youtube.com/watch?v=wEUaWVAGcpg&feature=related
    http://www.youtube.com/watch?NR=1&v=bb8XmmBM5R0
  2. Siehe dazu passenderweise einen Beitrag aus der Rubrik Komik & Satire vom Krefelder Forum Freies Deutschland:
    http://www.krefelder-forum.de/2011/10/29/zwei-polizistenhohren-heil-rufe/
  3. Nur zwei willkürliche Verweise zu Hilde Benjamin, weitere liefert die Suchmaschine mühelos:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hilde_Benjamin
    http://www.mariannebrentzel.de/benjamin-leseprobe.html
  4. Der Schriftsteller Ernst Jünger berichtete, wie man sich mit einem schnell gesprochenen „Drei Liter!“ ungestraft aus der Affäre ziehen konnte, wenn einem die offizielle Grußformel nicht über die Lippen wollte. Quelle:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Heil_Hitler
  1. Siehe dazu passenderweise den Beitrag aus der Rubrik Komik & Satire vom Krefelder Forum Freies Deutschland:
    http://www.krefelder-forum.de/2010/03/21/bitte-helfen-sie/
  2. Siehe dazu passenderweise den Lehrfilm aus der Rubrik Komik & Satire vom Krefelder Forum Freies Deutschland:
    http://www.krefelder-forum.de/2010/02/16/skinhead-anleitung/
  3. Siehe dazu passenderweise den Beitrag aus der Rubrik Komik & Satire vom Krefelder Forum Freies Deutschland:
    http://www.krefelder-forum.de/2010/03/31/historiker-vor-gericht/
  4. Siehe dazu die Geschichte der Redensart „niedriger hängen!“:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/N#Niedriger_h.C3.A4ngen
    http://www.raffiniert.ch/sfriedrich.html
    http://books.google.co.jp/books?id=XjBCAAAAcAAJ&pg=PA974&lpg=PA974&dq=K%C3%B6nig+Friedrich+von+Preu%C3%9Fen+tiefer+h%C3%A4ngen&source=bl&ots=ob9fFzhGXl&sig=DNeAyCgopreXupgqI2TpTa1QnCQ&hl=de&ei=RoqwTouqNLTT4QTovbWnAQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=2&ved=0CCUQ6AEwAQ#v=onepage&q=K%C3%B6nig%20Friedrich%20von%20Preu%C3%9Fen%20tiefer%20h%C3%A4ngen&f=false
  5. Die bisherigen Berichte über politische bzw. diskriminierende Gerichtsprozesse neuerer Zeit in Krefeld und am Niederrhein finden sich unter:
    http://www.krefelder-forum.de/2011/10/30/koniglich-preusisches-amtsgericht-rheinberg/
    http://www.krefelder-forum.de/2011/03/23/kempen-prozes-wird-rohrkrepierer-der-polit­justiz/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/09/19/neuer-prozes-des-monats-in-krefeld-in-vorbereitung/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/05/19/%E2%80%9Eali-mehmet-mustafa-geht-zuruck-nach-ankara%E2%80%9C-nun-auch-in-krefeld-bedingt-erlaubt/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/04/16/Ekriminelle-zu-klein-schreiben-bedingt-erlaubt/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/03/19/zu-klein-geschrieben-1800-e-geldstrafe/
    http://www.krefelder-forum.de/2010/01/28/verhandlung-gegen-burgerrechtler-in-krefeld/